4. Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Maschine darf nur nach ihrer Bestimmung ver-
wendet werden. Jede weitere darüber hinausgehende
Verwendung ist nicht bestimmungsgemäß. Für daraus
hervorgerufene Schäden oder Verletzungen aller Art
haftet der Benutzer/Bediener und nicht der Hersteller.
Bestandteil der bestimmungsgemäßen Verwendung ist
auch die Beachtung der Sicherheitshinweise, sowie die
Montageanleitung und Betriebshinweise in der Bedie-
nungsanleitung.
Personen welche die Maschine bedienen und warten,
müssen mit dieser vertraut und über mögliche Gefah-
ren unterrichtet sein.
Darüber hinaus sind die geltenden Unfallverhütungs-
vorschriften genauestens einzuhalten.
Sonstige allgemeine Regeln in arbeitsmedizinischen
und sicherheitstechnischen Bereichen sind zu beach-
ten.
Veränderungen an der Maschine schließen eine Haf-
tung des Herstellers und daraus entstehende Schäden
gänzlich aus.
• Der Hydraulik-Holzspalter ist nur für den liegenden
Betrieb geeignet. Hölzer dürfen nur liegend in Fa-
serrichtung gespalten werden. Die Abmessung der
zu spaltenden Hölzer beträgt maximal 52 cm.
• Holz niemals stehend oder gegen die Faserrichtung
spalten!
• Die Sicherheits-, Arbeits- und Wartungsvorschriften
des Herstellers sowie die in den technischen Daten
an ge ge be nen Abmessungen müssen eingehalten
werden.
• Die zutreffenden Unfallverhütungsvorschriften und
die sonstigen, allgemein anerkannten sicherheits-
technischen Re geln müssen beachtet werden.
• Die Maschine darf nur von sachkundigen Personen
ge nutzt, gewartet oder repariert werden, die damit
vertraut und über die Gefahren unterrichtet sind.
Eigenmächtige Veränderungen an der Maschine
schließen eine Haftung des Herstellers für daraus
resultierende Schäden aus.
• Die Maschine darf nur mit Originalzubehör und Ori-
ginalwerkzeugen des Herstellers genutzt werden.
• Jeder darüber hinausgehende Gebrauch gilt als
nicht bestimmungsgemäß. Für daraus resultierende
Schäden haf tet der Hersteller nicht, das Risiko dafür
trägt allein der Benutzer.
• Arbeitsbereich sauber und frei von Hindernissen
halten.
• Das Gerät nur auf einem flachen und festen Unter-
grund betreiben.
• Vor jeder Inbetriebnahme die ordnungsgemäße
Funktion des Spalters prüfen.
• Gerät nur in Gebieten betreiben die maximal 1000 m
über dem Meeresspiegel liegen.
Bitte beachten Sie, dass unsere Geräte bestimmungs-
gemäß nicht für den gewerblichen, handwerklichen
oder industriellen Einsatz konstruiert wurden. Wir
übernehmen keine Gewährleistung, wenn das Gerät in
Gewerbe-, Handwerks- oder Industriebetrieben sowie
bei gleichzusetzenden Tätigkeiten eingesetzt wird.
5. Allgemeine Sicherheitshinweise
WARNUNG: Wenn Sie Elektrowerkzeuge verwen-
den, sollten Sie die nachstehenden grundlegen-
den Sicherheitsvorkehrungen befol gen, um so das
Risiko von Feuer, elektrischem Schlag und Per-
sonenverletzungen zu reduzieren. Bitte lesen Sie
alle Anweisungen, bevor sie mit diesem Werkzeug
arbeiten.
• Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an der Ma-
schine beachten.
• Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an der Ma-
schine vollzählig in lesbarem Zustand halten.
• Die Sicherheitseinrichtungen an der Maschine dür-
fen nicht demontiert oder unbrauchbar gemacht
werden.
• Netzanschlussleitungen überprüfen. Keine fehler-
haften Anschlussleitungen verwenden.
• Vor Inbetriebnahme die korrekte Funktion der Zwei-
handbedienung prüfen.
• Die Bedienungsperson muss mindestens 18 Jah-
re alt sein. Auszubildende müssen mindestens 16
Jahre alt sein, dürfen aber nur unter Aufsicht an der
Maschine arbeiten.
• Kinder dürfen nicht mit diesem Gerät arbeiten
• Beim Arbeiten Arbeitshand- und Sicherheitsschuhe,
Schutzbrille, eng anliegende Arbeitskleidung und
einen Gehörschutz tragen (PSA).
• Vorsicht beim Arbeiten: Verletzungsgefahr für Fin-
ger und Hände durch das Spaltwerkzeug.
• Umrüst-, Einstell- und Reinigungsarbeiten, sowie
Wartung und Beheben von Störungen nur bei aus-
geschaltetem Motor durchführen. Netzstecker zie-
hen!
• Installationen, Reparaturen und Wartungsarbeiten an
der Elektroinstallation dürfen nur von Fachkräften
aus geführt werden.
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