In folgenden Mitgliedsstaaten des EWR gelten für Geräte der
Klasse 2 entsprechend der Europäischen Richtli-
nie 2014/53/EU (RED) Einschränkungen bei der Vermarktung
oder bei der Inbetriebnahme oder es wird eine Genehmigung
für den Betrieb benötigt:
Frankreich
•
Italien
•
Norwegen (bei Verwendung innerhalb eines Radius von
•
20 km um das Zentrum von Ny-Ålesund)
Wichtige Informationen über Ihr Instrument
de
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