Sicherheitshinweise zum Transport
Der Lithium-Ionen-Akku unterliegt den Anforderungen des
Gefahrgutrechts.
Der Akkupack kann vom Benutzer ohne weitere Auflagen im
öffentlichen Verkehrsraum transportiert werden. Beachten Sie
beim Versand durch Dritte (Transportunternehmen) die be-
sonderen Anforderungen an Verpackung und Kennzeichnung.
Versenden Sie den Akkupack nur bei unbeschädigtem
Gehäuse.
Kleben Sie offenliegende Kontakte ab.
Verpacken Sie den Akkupack fest und sicher. Der Akkupack
darf sich nicht in der Verpackung bewegen können.
Beachten Sie die nationalen Vorschriften.
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