Ce-Konformitätserklärung - Berner BACSD 14,4V Manual Original

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CE-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
Wir erklären in alleiniger Verantwortung, dass das unter
„Technische Daten" beschriebene Produkt mit allen relevanten
Vorschriften der Richtline 2011/65/EU (RoHS), 2014/30/EU,
2006/42/EG und den folgenden harmonisierten normativen
Dokumenten übereinstimmt:
EN 60745-1:2009 + A11:2010
EN 60745-2-1:2010
EN 55014-1:2017
EN 55014-2:2015
EN 50581:2012
Künzelsau, 2019-02-07
i.V. Bert Habets
Senior Director Continuous Improvements
Bevollmächtigt die technischen Unterlagen zusammenzustellen
Berner Trading Holding GmbH
Berner Straße 6
D-74653 Künzelsau
AKKUS
Neue Wechselakkus erreichen ihre volle Kapazität nach 4-5
Lade-und Entladezyklen. Längere Zeit nicht benutzte
Wechselakkus vor Gebrauch nachladen.
Eine Temperatur über 50°C vermindert die Leistung des
Wechselakkus. Längere Erwärmung durch Sonne oder
Heizung vermeiden.
Die Anschlusskontakte an Ladegerät und Wechselakku sauber
halten.
Für eine optimale Lebensdauer müssen nach dem Gebrauch
die Akkus voll geladen werden.
Für eine möglichst lange Lebensdauer sollten die Akkus nach
dem Aufl aden aus dem Ladegerät entfernt werden.
Bei Lagerung des Akkus länger als 30 Tage:
Akku bei ca. 27°C und trocken lagern.
Akku bei ca. 30%-50% des Ladezustandes lagern.
Akku alle 6 Monate erneut aufl aden.
AKKUÜBERLASTSCHUTZ
Bei Überlastung des Akkus durch sehr hohen Stromverbrauch,
z.B. extrem hohe Drehmomente, Verklemmen des Bohrers,
plötzlichem Stopp oder Kurzschluss, brummt das
Elektrowerkzeug 2 Sekunden lang und schaltet sich selbsttätig
ab.
Zum Wiedereinschalten, den Schalterdrücker loslassen und
dann wieder einschalten.
Unter extremen Belastungen kann sich der Akku stark erhitzen.
In diesem Fall schaltet der Akku ab.
Den Akku dann in das Ladegerät stecken um ihn wieder
aufzuladen und zu aktivieren.
TRANSPORT VON LITHIUM-IONEN-AKKUS
Lithium-Ionen-Akkus fallen unter die gesetzlichen
Bestimmungen zum Gefahrguttransport.
Der Transport dieser Akkus muss unter Einhaltung der lokalen,
nationalen und internationalen Vorschriften und Bestimmungen
erfolgen.
• Verbraucher dürfen diese Akkus ohne Weiteres auf der
Straße transportieren.
• Der kommerzielle Transport von Lithium-Ionen-Akkus durch
Speditionsunternehmen unterliegt den Bestimmungen des
Gefahrguttransports. Die Versandvorbereitungen und der
Transport dürfen ausschließlich von entsprechend geschulten
Personen durchgeführt werden. Der gesamte Prozess muss
fachmännisch begleitet werden.
Folgende Punkte sind beim Transport von Akkus zu beachten:
395 494 - Berner-BACSD14-4V.indd Abs1:19
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• Stellen Sie sicher, dass die Kontakte geschützt und isoliert
sind, um Kurzschlüsse zu vermeiden.
• Achten Sie darauf, dass der Akkupack innerhalb der
Verpackung nicht verrutschen kann.
• Beschädigte oder auslaufende Akkus dürfen nicht
transportiert werden.
Wenden Sie sich für weitere Hinweise an Ihr
Speditionsunternehmen.
WARTUNG
Nur Berner Zubehör und Ersatzteile verwenden. Bauteile,
deren Austausch nicht beschrieben wurde, bei einer Berner
Kundendienststelle auswechseln lassen (Broschüre Garantie/
Kundendienstadressen beachten).
Bei Bedarf kann eine Explosionszeichnung des Gerätes unter
Angabe der Maschinenbezeichnung auf dem Leistungsschild
bei Berner angefordert werden.
SYMBOLE
ACHTUNG! WARNUNG! GEFAHR!
Vor allen Arbeiten an der Maschine den
Wechselakku herausnehmen
Bitte lesen Sie die Gebrauchsanweisung vor
Inbetriebnahme sorgfältig durch.
Elektrogeräte, Batterien/Akkus dürfen nicht
zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden.
Elektrische Geräte und Akkus sind getrennt zu
sammeln und zur umweltgerechten Entsorgung
bei einem Verwertungsbetrieb abzugeben.
Erkundigen Sie sich bei den örtlichen Behörden
oder bei Ihrem Fachhändler nach
Recyclinghöfen und Sammelstellen.
Europäisches Konformitätszeichen
GARANTIE UND KUNDENDIENST
Jedes Elektrowerkzeug, Ersatzteil oder Zubehörteil wird vor
Verlassen der Fabrik sorgfältig geprüft. Sollten trotzdem
irgendwelche Defekte an Ihrem Werkzeug auftreten, so senden
Sie es bitte an die nächste Berner Kundendienstwerkstatt.
Die Garantiezeit von 36 Monaten für Werkzeuge bzw. 12
Monate für Batterien und Ladegeräte beginnt mit dem
Kaufdatum, das durch den Original-Kaufbeleg nachgewiesen
werden muss. In dieser Zeit garantieren wir:
• Kostenlose Beseitigung eventueller Störungen
• Kostenlosen Ersatz aller schadhaften Teile
• Kostenlosen und fachmännischen Reparaturservice
Voraussetzung ist, dass es sich um Material- und/oder
Herstellungsfehler handelt. Defekte oder Störungen durch
unsachgemäße Behandlung oder übermäßige Beanspruchung
sind von dieser Garantie ausgeschlossen. Weiterhin dürfen nur
Original-Zubehörteile verwendet werden, die ausdrücklich von
Berner zum Betrieb mit Berner-Maschinen als geeignet
bezeichnet wurden.
Den Standort Ihrer Kundendienst-Werkstatt erfahren Sie unter
der entsprechenden Anschrift auf der Rückseite.
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DEUTSCH
08.02.2019 08:55:27
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