11. Garantiebedingungen
Für dieses Gerät leisten wir Garantie gemäß nachstehenden Bedingungen:
1.
Wir beheben unentgeltlich nach Maßgabe der folgenden Regelungen Schäden oder Mängel am
Gerät, die nachweislich auf einem Werksfehler beruhen, wenn sie uns unverzüglich nach Feststellung
und innerhalb von 24 Monaten am Gerät selbst und innerhalb von 5000 Stunden am Heizmittel nach
Lieferung an den Endabnehmer gemeldet werden. Eine Garantiepflicht wird nicht ausgelöst durch
geringfügige Abweichungen von der Soll-Beschaffenheit, die für Wert und Gebrauchstauglichkeit des
Gerätes unerheblich sind, oder durch Schäden aus anomalen Umweltbedingungen oder sachfremden
Betriebsbedingungen. Ebenso kann keine Garantie übernommen werden, wenn die Schäden oder
Mängel am Gerät auf fehlerhaften Einbau oder Nichtbeachtung von Bedienungshinweisen
zurückzuführen sind.
2.
Die Garantieleistung erfolgt in der Weise, dass mangelhafte Geräte nach unserer Wahl unentgeltlich
instandgesetzt oder durch einwandfreie Geräte ersetzt werden. Geräte, für die unter Bezugnahme auf
diese Garantie eine Garantieleistung beansprucht wird, sind dem Hersteller oder einer autorisierten
Servicestelle zu übergeben oder zuzusenden. Bei einer Zusendung liegt das Transportrisiko beim
Einsender. Versand-, Transport-, Wege- sowie Arbeitskosten des Endabnehmers werden nicht
erstattet. Es ist jeweils der Kaufbeleg mit Kauf- und/oder Lieferdatum sowie eine detaillierte
Fehlerbeschreibung vorzulegen. Ersetzte Geräte gehen in unser Eigentum über.
3.
Der Garantieanspruch erlischt, wenn Reparaturen oder Eingriffe von Personen vorgenommen
werden, die hierzu von uns nicht ermächtigt sind oder wenn unsere Geräte mit Ersatzteilen,
Ergänzungs- oder Zubehörteilen versehen werden, die keine Originalteile sind und einen Defekt
verursacht haben. Das Gleiche gilt, wenn das Typenschild bzw. die Gerätenummer entfernt oder
unleserlich gemacht wurden.
4.
Ausgeschlossen von dieser Garantie sind Schäden oder Mängel aus nicht vorschriftsmäßigen
Anschluss, unsachgemäßer Handhabung sowie Nichtbeachtung der Einbauvorschriften und
Bedienungsanweisungen. Für Folgeschäden übernehmen wir keine Haftung.
5.
Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist noch setzen sie eine neue
Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit der Garantiefrist für das
ganze Gerät. Sofern ein Schaden oder Mangel nicht beseitigt werden kann oder die Nachbesserung
von uns abgelehnt oder unzumutbar verzögert wird, wird auf Wunsch des Endabnehmers kostenfrei
gleichwertiger Ersatz geliefert. Im Falle einer Ersatzlieferung behalten wir uns die Geltendmachung
einer angemessenen Nutzungsanrechnung für die bisherige Nutzungszeit vor.
6.
Die Garantie tritt nur in Kraft, wenn der Kunde sein Gerät mittels der Garantiekarte hat beim Hersteller
registrieren lassen.
Diese Garantiebedingungen gelten ab 1.8.2006 für in einem Land der Europäischen Union gekaufte Geräte,
selbst wenn Sie diese im Ausland nutzen.
Solamagic Seriennummer:
Solamagic terrasverwarming door Terrastopper.nl
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