Beschaffenheitsvereinbarung
GEWÄHRLEISTUNGSFALL ODER NICHT?
Schimmelbildung: Wenn Textilteile feucht geworden sind, müssen sie
richtig getrocknet werden, um Schimmelbildung zu vermeiden (siehe
Gebrauchs anweisung). Für Schimmelbildung kann keine Gewähr leistung
übernommen werden. Bleichung der Stoffe: Wir bestätigen, dass die
Stoffe den gültigen Normen entsprechen. Durch Sonneneinstrahlung,
Schweißeinfluss, Reinigungs mittel, Abrieb (insbesondere an den im Griff-
bereich liegenden Stellen) oder zu häufiges Waschen ist ein Aus bleichen
nicht auszuschließen und somit kein Reklamationsgrund. Geringe Farb-
unter schiede zwischen einzelnen Fertigungspartien lassen sich leider
nicht immer vermeiden. Hierfür kann keine Gewährleistung übernommen
werden. Noppenbildung der Stoffe: Gegen Noppenbildung wird keine
Gewährleistung übernommen. Dieses fällt unter allgemeine Kleiderpflege
und kann wie bei Wollpullovern einfach mit einer Kleiderbürste oder
Noppen maschine beseitigt werden. Einreißen der Nähte/Druck knöpfe/
des Stoffes: Bitte prüfen Sie beim Kauf genau, dass alle Stoffteile, Nähte
und Druckknöpfe ordnungsgemäß genäht und be festigt sind. Eventuelle
Bean standungen von Nähten/defekten Druck knöpfen müssen unver-
züg lich nach Feststellen des Fehlers bei Ihrem Fachhändler reklamiert
werden.
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