Einbauerklärung
(Im Sinne der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42; Anhang II B)
Leister Technologies AG, Galileo-Strasse 10, CH-6056 Kaegiswil / Schweiz erklärt hiermit, dass die
unvoll ständige Maschine
Bezeichnung:
Typ:
Ausführung:
– soweit es vom Lieferumfang her möglich ist – den anwendbaren grundlegenden Anforderungen der EG-Maschinen-
richtlinie (2006/42) entspricht.
Die unvollständige Maschine entspricht überdies den Anforderungen der folgenden EG-Richtlinie(n):
EG-Richtlinie(n):
Harmonisierte Normen:
Ferner erklären wir, dass für diese unvollständige Maschine die speziellen technischen Unterlagen gemäss
Anhang VII (Teil B) erstellt wurden und verpflichten uns, diese auf begründetes Verlangen den Marktüberwachungs-
behörden elektronisch zu übermitteln.
Name des Dokumentationsbevollmächtigten: Patrick Rieder, Compliance Manager
Die Inbetriebnahme der unvollständigen Maschine wird so lange untersagt, bis gegebenenfalls festgestellt wurde,
dass die Maschine, in die die unvollständige Maschine eingebaut wurde, den Bestimmungen der EG-Maschinen-
richtlinie (2006/42) entspricht.
Kaegiswil, 03.04.2014
Entsorgung
Elektrowerkzeuge, Zubehör und Verpackungen sollen einer umweltgerechten Wiederverwertung
zugeführt werden. Nur für EU-Länder: Werfen Sie Elektrowerkzeuge nicht in den Hausmüll ! Gemäß
der Europäischen Richtlinie 2002/96 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte und ihrer Um setzung in
nationales Recht müssen nicht mehr gebrauchsfähige Elektrowerkzeuge getrennt gesammelt und einer
umweltgerechten Wiederverwertung zugeführt werden.
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Hochdruck-Gebläse
MONO
SYSTEM
Elektromagnetische Verträglichkeit 2004/108
Niederspannungsrichtlinie 2006/95
RoHS-Richtlinie 2011/65
EN 12100, EN 55014-1, EN 55014-2, EN 61000-6-2,
EN 61000-3-2, EN 61000-3-3, EN 62233, EN 60335-2-80, EN 50581
Bruno von Wyl, CTO
Andreas Kathriner, GM