Garantie
Black & Decker vertraut auf die Qualität der eigenen Geräte
und bietet dem Käufer eine außergewöhnliche Garantie.
Diese Garantiezusage versteht sich unbeschadet der
gesetzlichen Gewährleistungsansprüche und schränkt diese
keinesfalls ein. Sie gilt in sämtlichen Mitgliedsstaaten der
Europäischen Union und der Europäischen Freihandelszone
EFTA.
Tritt innerhalb von 24 Monaten ab Kaufdatum an einem Gerät
von Black & Decker ein auf Material- oder Verarbeitungsfehler
zurückzuführender Mangel auf, garantiert Black & Decker den
Austausch defekter Teile, die Reparatur von Geräten mit
üblichem Verschleiß bzw. den Austausch eines mangelhaften
Geräts, ohne den Kunden dabei mehr als unbedingt nötig in
Anspruch zu nehmen, allerdings vorbehaltlich folgender
Ausnahmen:
wenn das Gerät gewerblich, beruflich oder im
Verleihgeschäft benutzt wurde;
wenn das Gerät mißbräuchlich verwendet oder mit
mangelnder Sorgfalt behandelt wurde;
wenn das Gerät durch irgendwelche Fremdeinwirkung
beschädigt wurde;
wenn ein unbefugter Reparaturversuch durch anderes
Personal als das einer Vertragswerkstatt oder des
Black & Decker-Kundendienstes unternommen wurde.
Zur Inanspruchnahme dieser Garantie ist dem Verkäufer bzw.
der Vertragswerkstatt ein Kaufnachweis vorzulegen. Der
Kaufnachweis muß Kaufdatum und Gerätetyp bescheinigen.
Die Adresse des zuständigen Büros von Black & Decker steht
in dieser Anleitung, darüber läßt sich die nächstgelegene
Vertragswerkstatt ermitteln. Außerdem ist eine Liste der
Vertragswerkstätten und aller Kundendienststellen von
Black & Decker sowie der zuständigen Ansprechpartner im
Internet zu finden unter: www.2helpU.com
Bitte besuchen Sie untere Webseite www.blackanddecker.de,
um Ihr neues Black & Decker Produkt zu registrieren und über
neue Produkte und Sonderangebote aktuell informiert zu
werden. Weitere Informationen über die Marke Black & Decker
und unsere Produkte finden Sie unter www.blackanddecker.de
DEUTSCH
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