Bei Elektrozäunen, die Vögel davon abhalten sollen, sich auf Gebäuden
niederzulassen, wird kein Elektrozaundraht an die Erdungselektrode des
Weidezaungeräts angeschlossen. An sämtlichen Stellen, an denen Personen mit den
stromführenden Drähten in Berührung kommen könnten, ist ein Warnschild nach dem
unten gezeigten Vorbild anzubringen.
Dort, wo ein öffentlicher Fußweg den elektrischen Weidezaun kreuzt, sollte ein nicht-
stromführendes Tor in den Zaun eingebaut oder ein Zaunübertritt angebracht werden.
Bei jedem dieser Übergänge sollten an den angrenzenden stromführenden Drähten
Warnschilder befestigt werden.
Sämtliche Abschnitte eines elektrischen Weidezauns, die entlang einer öffentlichen
Straße oder eines öffentlichen Fußwegs verlaufen, sind in regelmäßigen Abständen mit
Warnschildern zu kennzeichnen. Diese können entweder an den Zaunpfählen oder den
Drähten fixiert werden.
Die Abmessungen der Warnschilder müssen mindestens 100 x 200 mm betragen.
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Als Hintergrundfarbe auf beiden Seiten des Warnschildes ist gelb zu wählen. Die
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Schrift auf dem Schild muss schwarz sein und folgendes Symbol zeigen:
oder mit dem Hinweis „Vorsicht Elektrozaun" versehen sein.
Die Aufschrift/der Aufdruck darf nicht abwaschbar sein, muss mindestens 25 mm
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hoch sein und ist auf beiden Seiten des Warnschilds anzubringen.
Achten Sie darauf, dass sämtliche netzbetriebene, an den Stromkreislauf des
elektrischen Weidezauns angeschlossene Zusatzkomponenten zwischen dem
Zaunstromkreis und dem Netzanschluss ebenso stark isoliert sind, wie das
Weidezaungerät selbst.
Zusatzkomponenten sind vor Witterungseinflüssen zu schützen, es sei denn sie sind
vom Hersteller ausdrücklich für die Verwendung im Freien ausgewiesen und haben
einen IP-Schutz von mindestens IPX4.
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