Garantiebedingungen - VALERA Absolut 2 Manual De Instrucciones

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  • MEXICANO, página 12
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• Das Gerät nicht in Wasser tauchen!
• Nach jedem Gebrauch den Führungskamm abnehmen und Haarreste vom Schneidkopf und seinem Sitz mit
dem Bürstchen entfernen.
• Das Gerätegehäuse mit einem weichen, eventuell leicht feuchten Tuch reinigen. Keinesfalls Lösemittel oder
Scheuermittel verwenden!
• Den Schneidkopf (Abb. 5) abnehmen und die Klingen und den Sitz des innenliegenden Motorzapfens
regelmäßig ölen.Falls nach längerem Gebrauch und trotz ordnungsgemäßer Reinigung und Ölung die
Schneidleistung des Gerätes nachlässt, muss der Schneidkopf ersetzt werden.
• Der Führungskamm kann nach Gebrauch und Reinigung des Gerätes wieder auf den Schneidkopf aufgesetzt
werden, da er auch eine Schutzfunktion hat.
• Der Keramikklingensatz braucht nicht geölt zu werden.
ENTSORGUNG
• Das Gerät muss entsprechend den Umweltschutzvorschriften entsorgt werden.
Dieses Gerät erfüllt die Bestimmungen der europäischen Richtlinien 2004/108/EG, 2009/125/EG,
2006/95/EG und der Verordnung (EG) Nr. 278/2009.

GARANTIEBEDINGUNGEN

VALERA leistet für dieses Gerät – zusätzlich zu der gesetzlichen Gewährleistung des Händlers aus
Kaufvertrag -dem Endabnehmer gegenüber eine Garantie zu nachstehenden Bedingungen:
1. Für dieses Gerät gelten die Garantiebedingungen unseres Händlers im Verkaufsland. In der Schweiz und in
den Ländern wo die europäische Verordnung 44/99/CE gilt, beträgt die Garantiezeit 24 Monate bei privatem
Gebrauch und 12 Monate bei gewerblichen oder einem solchen gleichzusetzenden Gebrauch. Die Garantiezeit
beginnt am Kauftag des Gerätes, der durch diese ausgefüllte Garantiekarte, oder einen sonstigen Kaufbeleg
nachzuweisen ist.
2. Die Garantie wird nur bei Vorlage dieser Garantie-Karte, oder eines Kaufbeleges geleistet.
3. Die Garantieleistung umfasst die Behebung aller innerhalb der Garantiezeit auftretenden Mängel des Gerätes,
die nachweislich auf Material- oder Fertigungsfehlern beruhen. Die Behebung der Mängel kann nach unserer
Wahl durch Instandsetzung, oder durch Umtausch des Gerätes erfolgen. Nicht unter Garantie fallen Mängel
oder Schäden, die durch nicht vorschriftsmässigen elektrischen Anschluss, durch unsachgemässige
Handhabung, sowie durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanleitung entstanden sind.
4. Weitere Ansprüche irgendwelcher Art, insbesondere solche auf Ersatz ausserhalb des Gerätes entstandener
Schäden sind – soweit die Haftung nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist – ausgeschlossen.
5. Die Garantieleistungen werden ohne Berechnung durchgeführt; sie bewirken weder eine Verlängerung noch
einen Neubeginn der Garantiezeit.
6. Diese Garantie erlischt bei Eingriff nicht autorisierter Stellen.
Sollten Sie die hiermit erteilte Garantie in Anspruch nehmen müssen, dann senden Sie bitte das
defekte Gerät gut verpackt an eine unserer autorisierten Service-Stellen. Vergessen Sie nicht,
unbedingt diese Garantiekarte und/oder den Kaufbeleg beizufügen, weil ohne diese keine
Garantieleistung erfolgen kann.
Das Symbol
auf dem Produkt oder seiner Verpackung weist darauf hin, dass dieses Produkt nicht als
normaler Haushaltsabfall zu behandeln ist, sondern an einem Sammelpunkt für das Recycling von elektrischen
und elektronischen Geräten abgegeben werden muss. Durch Ihren Beitrag zum korrekten Entsorgen dieses
Produktes schützen Sie die Umwelt und die Gesundheit Ihrer Mitmenschen. Umwelt und Gesundheit werden
durch falsches Entsorgen gefährdet. Weitere Informationen über das Recycling dieses Produkts erhalten Sie
von Ihrem Rathaus, Ihrer Müllabfuhr oder dem Geschäft, in dem Sie das Produkt gekauft haben.
VALERA ist eine eingetragene Schutzmarke der Ligo Electric S.A. - Schweiz
01/12/2010
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