● Der Heizraum muß Öffnungen nach außen aufweisen, die den örtlich geltenden Bestimmungen entsprechen.
Niemals die Luftöffnungen des Heizraums, die Ansaugöffnungen des Brennergebläses und die Luftleitungen
oder die bestehenden Gebläse- und Dissipationsgitter verstopfen, zur Vermeidung von:
- Bildung von Giftgas-/Explosivgasmischungen in der Luft des Heizraums;
- Verbrennung mit unzureichender Luft, was einen gefährlichen, teuren und umweltschädlichen Betrieb zur
Folge hat.
Der Brenner muß stets vor Regen, Schnee und Frost geschützt sein.
Der Heizraum ist stets sauber und frei von flüchtigen Stoffen zu halten, die in das Gebläseinnere gesaugt
werden könnten und somit die Innenleitungen des Brenners oder des Brennerkopfes verstopfen könnten.
Besonders schädlich ist Staub, insbesondere wenn die Möglichkeit besteht, daß er sich auf den Schaufeln
des Gebläses absetzt, wodurch die Belüftung vermindert wird und bei der Verbrennung Verschmutzungen
entstehen. Staub kann sich auch auf dem rückwärtigen Teil der Stauscheibe für die Flammenstabilität im
Brennerkopf ansammeln und ein mageres Gas-Luft-Gemisch bilden.
● Der Brenner muß mit dem für ihn vorgesehenen Brennstoff versorgt werden, wie dies auf der Kenndatentafel
und in den technischen Daten dieses Handbuchs angegeben ist.
Die Brennstoffleitung zur Brennerversorgung muß absolut dicht und unbiegsam sein, unter Einfügung einer
Dehnungsverbindung aus Metall mit Flanschanschluß oder Anschlußverschraubung. Ferner muß sie mit
allen Kontroll- und Sicherheitsmechanismen ausgestattet sein, die von den örtlich geltenden Bestimmungen
verlangt werden.
Es ist besonders darauf zu achten, daß während der Installation keine Fremdkörper in die Leitung gelangen.
● Sicherstellen, daß die für den Anschluß verwendete Stromversorgung mit den auf der Kenndatentafel
und in diesem Handbuch angegebenen Daten übereinstimmt.
Eine elektrische Anlage mit einem Anschluss an eine effiziente Erdung, gemäß der geltenden Gesetze-
svorschriften, herstellen. Das Erdungskabel muss einige Zentimeter länger als die Phasen- und Nullleiter
sein.
Sollten hinsichtlich der Tauglichkeit Zweifel bestehen, muß eine Überprüfung durch Fachpersonal dur-
chgeführt werden.
Niemals die Kabel des Nulleiters mit denen der Phase vertauschen.
Der Brenner kann mit dem Stromnetz nur dann über einen Steckeranschluß verbunden werden, wenn
dieser so ausgestattet ist, daß die Konfiguration der Verbindung die Vertauschung von Phase und Nul-
leiter ausschließt. Wie von den geltenden Gesetzesvorschriften vorgesehen, einen allpoligen Schalter
mit einer Kontakt-Öffnungsweite von mindestens 3 mm vor dem Gerät installieren.
Das gesamte Elektrosystem und insbesondere alle Kabelquerschnitte müssen auf den Höchstwert der
Leistungsaufnahme, angegeben auf der Kenndatentafel und in diesem Handbuch, abgestimmt sein.
Wenn das Brennerversorgungskabel defekt ist, darf es nur von Fachpersonal ausgetauscht werden.
Den Brenner niemals mit nassen Körperteilen oder ohne Schuhe berühren.
Die Versorgungskabel niemals strecken (dehnen); von Wärmequellen fernhalten.
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