Eigengewicht [kg]:
Stufen, Telescop:
Tragfähigkeit[kg]:
Hydraulischer Hub [mm]:
Dieses Handbuch gehört zum Lieferumfang des Gerätes und muß diesen immer - auch beim Verkauf - begleiten. Der Eigentümer und/
oder Benutzer des Gerätes muß mit den Gebrauchsanweisungen vertraut sein, bevor das Gerät in Betrieb genommen wird. Der Hersteller
haftet nicht für Personen- und Sachschäden, die auf einen unzulässigen oder unsachgemäßen Gebrauch des Produktes zurückzuführen
sind.
Der Getriebeheber wird in folgenden Teilen in einem Karton geliefert:
1 Korb – 2 Schlitten – 1 Getriebeheberkörper –4 Räder Sets.
Vor dem Zusammenbau des Getriebehebers überprüfen Sie bitte die gesamte Sendung auf Vollständigkeit sowie Transportschäden.
Die gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften sowie die sonstigen allgemein anerkannten sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen
Regeln und die Unfallverhütungsvorschriften für kraftbetriebene Arbeitsmittel sind einzuhalten. Jeder darüber hinausgehende Gebrauch
gilt als nicht estimmungsgemäß. Für hieraus resultierende Schäden haftet der Hersteller nicht. Die Betriebsanleitung ist Bestandteil des
Lieferumfangs und ist bei Wiederverkauf des Produktes dem neuen Besitzer zu übergeben. Zur Gewährleistung eines sicheren Betriebes
ist sicherzustellen, dass das Produkt nur von sachkundig ausgebildetem Personal bedient, gewartet oder repariert werden. Qualifziertes
Personal sind Personen, die auf Grund ihrer Ausbildung, Erfahrung und Unterweisung sowie Kenntnisse über einschlägige Normen, Bes-
timmungen, Unfallverhütungsvorschriften berechtigt worden sind, die jeweils erforderlichen Tätigkeiten auszuführen und dabei mögliche
Gefahren erkennen und vermeiden können. Der Betreiber hat dafür zu sorgen, daß die mit dem Betrieb, der Pfege und Wartung sowie der
Instandsetzung beauftragten Personen die Betriebsanleitung gelesen und verstanden haben, und sie in allen Punkten beachten, um:
•
Gefahren für Leib und Leben des Benutzers und Dritter abzuwenden
•
die Betriebssicherheit der Wagenheber sicherzustellen
•
Nutzungsausfall und Umweltbeeinträchtigungen durch falsche Handhabung auszuschließen.
Die Zuständigkeiten bei den Arbeiten müssen klar festgelegt und eingehalten werden, damit unter dem Aspekt der Sicherheit keine
unklaren Kompetenzen auftreten.
Die mechanischen Wartungsarbeiten sind in den vorgeschriebenen Intervallen und in dem vorgeschriebenen Umfang durchzuführen.
Nach Instandhaltungsarbeiten müssen alle demontierten Schutzvorrichtungen wieder fachgerecht remontiert werden. Die Schutzeinrich-
tungen und deren Schutzwirkung müssen vor Inbetriebnahme des Gerätes durch einen Sachkundigen überprüft werden. Demontage,
Stillsetzung und / oder Überbrückung von trennenden Schutzeinrichtungen (Abdeckungen, Schutzverkleidungen etc.) und/oder Sicher-
heitsschutzeinrichtungen (Tot-Mann-Schaltung, Überlastventil etc.) können schwere gesundheitliche oder materielle Schäden verursachen
und werden deshalb vom Hersteller strengstens untersagt!! Für die Wagenheber leistet der Hersteller Garantie gemäß der Verkaufs- und
Lieferbedingungen. Der Garantieanspruch erlischt, wenn:
•
Schäden durch unsachgemäße Bedienung entstehen,
•
Reparaturen oder Eingriffe von hierzu nicht ermächtigten Personen vorgenommen werden,
•
Zubehör und Ersatzteile verwendet werden, auf die die Wagenheber nicht abgestimmt sind.
Pannen müssen sofort nach Erkennen gemeldet werden. Das Produkt muss entsprechend gekennzeichnet werden. Defekte sind
unverzüglich Instandzusetzen, um den Schadensumfang gering zu halten und die Sicherheit des Gerätes nicht zu beeinträchtigen. Bei
Nichteinhaltung erlischt der Gewährleistungsanspruch.
Die Produkte sind nach dem neuesten Stand der Technik gebaut und werden betriebssicher ausgeliefert. Bedingt durch die Arbeitsweise
gibt es Stellen und Teile die nicht abgedeckt oder geschützt werden können ohne die Funktion und die Bedienbarkeit erheblich zu bee-
inträchtigen. Eine gute persönliche Sicherheitspraxis des Bedieners ist daher zum eigenen Schutz und zum Schutz vor Schäden am Gerät
erforderlich. Die Produkte dürfen nur im Rahmen der im Leistungs- und Liefervertrag festgelegten Bedingungen eingesetzt und betrieben
werden.Nachrüstungen, Veränderungen oder Umbauten der Geräte sind grundsätzlich untersagt. Sie bedürfen auf jeden Fall der Rück-
sprache mit dem Hersteller. Sollten sich im Betrieb (Rest-) Gefahren und Risiken zeigen, die nicht in dieser Betriebsanleitung beschrieben
werden, ist der Betreiber verpfichtet, diese dem Hersteller mitzuteilen.
Der Hersteller haftet nicht für Personen- und / oder Sachschäden, die auf unsachgemäße Verwendung des Gerätes zurückzuführen sind.
Jeder Bediener ist verpfichtet diese Bedienungsanleitung vor Inbetriebnahme des Gerätes durchzulesen.
•
Der Getriebeheber ist nur für den Ein- und Ausbau von Schalt- bzw. Differentialgetrieben bestimmt. Benutzen Sie den Getriebeheber
nie zweckentfremdend.
•
Achten sie auf die Hinweise im Kapitel „Verfahren mit dem Getriebeheber unter Last"
•
Nicht überlasten. Eine Überlastung des Getriebehebers kann zu seiner Beschädigung bzw. zu Personen- und Sachschäden führen.
•
Der Getriebeheber ist mit einem Sicherheitsventil ausgestattet, welches werksseitig eingestellt wurde. Aus Sicherheitsgründen darf
dieses nie verstellt werden.
•
Für das Transportieren oder Aufnehmen anderer Fahrzeugkomponenten müssen spezielle Aufnahmen (Zubehör) verwendet werden,
die speziell für diesen Getriebeheber hergestellt werden.
•
Bei Nichtbenutzung sollte der Kolben eingefahren sein.
•
Achten Sie immer darauf, dass das Fahrzeug gut abgestützt ist.
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2.Verantwortung des Eigentümers und/oder des Benutzers des Gerätes
4.1 Allgemeine Sicherheitshinweise
4.2 Spezielle Sicherheitshinweise
1. Technische Daten
3.Verpackung
4. Sicherheitshinweise
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