7 Reinigung und Wartung
WARNUNG
Gefährliche Netz-
spannung!
Fehlerhafter Umgang mit der Maschine
kann zu elektrischem Stromschlag führen.
Schalten Sie den Aktenvernichter
vor Platzwechsel oder Reinigung
aus und ziehen Sie den Netzste-
cker.
Servicearbeiten, die mit dem
Entfernen von Gehäuseabde-
ckungen verbunden sind, dürfen
nur vom HSM-Kundendienst und
Service-Technikern unserer Ver-
tragspartner durchgeführt werden.
Kundendienstadressen siehe Seite 160.
Reinigen Sie den Aktenvernichter nur mit
einem weichen Tuch und einer milden Sei-
fenwasserlösung. Dabei darf kein Wasser in
das Gerät eindringen.
nur bei Partikelschnitt:
Ölen Sie das Schneid-
werk bei nachlassender
Schnittleistung,
Geräuschentwicklung
oder nach jedem Leeren des Schnittgutbe-
hälters. Verwenden Sie dazu nur
HSM-Schneidblockspezialöl:
• Spritzen Sie das Spezialöl durch die
Papierzufuhr auf ganzer Breite auf die
Schneidwellen.
• Lassen Sie das Schneidwerk ohne
Papierzufuhr ca. 10 s im Permanent-
Modus laufen.
Papierstaub und Partikel werden gelöst.
8
8 Entsorgung / Recycling
Elektrische und elektronische
Altgeräte enthalten vielfach noch
wertvolle Materialien, teils aber
auch schädliche Stoffe, die für die
Funktion und Sicherheit notwen-
dig waren. Bei falscher
Entsorgung oder Handhabung können diese
für die menschliche Gesundheit und die
Umwelt gefährlich sein. Geben Sie Altgeräte
nie in den Restmüll. Beachten Sie die aktu-
ell geltenden Vorschriften und nutzen Sie
Sammelstellen zur Rückgabe und Verwer-
tung elektrischer und elektronischer
Altgeräte. Führen Sie auch das Verpa-
ckungsmaterial einer umweltgerechten
Entsorgung zu.
9 Lieferumfang
• Aktenvernichter in Karton verpackt
• Netzanschlussleitung
• 5 Schnittgutsäcke
• 1 CD-Sack für Maschinen mit Schnittgrö-
ßen 3,9, 5,8 und 4,5x30 mm
• 1 Flasche Schneidblock-Spezialöl (50 ml)
für Geräte mit Partikelschnitt
• Betriebsanleitung
Zubehör
• 10 Schnittgutsäcke
Best.-Nr. 1.661.995.150
• Schneidblock-Spezialöl (250 ml)
Best.-Nr. 1.235.997.403
Kundendienstadressen siehe Seite 160.
HSM Pure 420
deutsch
05/2015