11. Entsorgungshinweise
Hinweis zum Umweltschutz:
Ab dem Zeitpunkt der Umsetzung der europäischen Richtlinien
2012/19/EU und 2006/66/EG in nationales Recht gilt folgendes:
Elektrische und elektronische Geräte sowie Batterien dürfen nicht mit
dem Hausmüll entsorgt werden. Der Verbraucher ist gesetzlich
verpflichtet, elektrische und elektronische Geräte sowie Batterien am
Ende ihrer Lebensdauer an den dafür eingerichteten, öffentlichen
Sammelstellen oder an die Verkaufsstelle zurückzugeben. Einzelheiten dazu
regelt das jeweilige Landesrecht. Das Symbol auf dem Produkt, der
Gebrauchsanleitung oder der Verpackung weist auf diese Bestimmungen hin.
Mit der Wiederverwertung, der stofflichen Verwertung oder anderen Formen
der Verwertung von Altgeräten/Batterien leisten Sie einen wichtigen Beitrag
zum Schutz unserer Umwelt.
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