4.1. Allgemeine Hin
weise
• Das Gerät darf nicht in der Nähe
von brennbaren Materialien oder
an feuer- oder explosionsgefähr-
deten Orten aufgestellt werden.
• Bei einem Wärmebedarf von 50
W/m
sollte das Mindestvolumen
3
des Raumes, in dem das Gerät
installiert ist ca. 500 m
Modell mit 24,5 kW, ca. 650 m
für das Modell mit 31,5 kW und
ca. 1100 m
für das Modell mit
3
47 kW betragen.
• Bei Aufstellung des Gerätes in
geschlossenen Räumen und Ab-
leitung der Verbrennungsgase
ins Freie über einen Kamin muß
eine Frischluftzufuhr von ca. 80
m
/h sichergestellt werden, um
3
eine einwandfreie Verbrennung
zu gewährleisten. Wird das
Gerät in geschlossenen Räu-
men eingesetzt und werden die
Verbrennungsgase nicht über
einen Kamin abgeleitet, muß
eine ausreichende Belüftung
des Raumes gewährleistet sein.
Dies ist der Fall, wenn der Luft-
austausch in einer Stunde dem
2,5fachen des Raumvolumens
entspricht. Um dies zu errei-
chen, muß, falls notwendig, eine
Zuluftöffnung unten und eine
Abluftöffnung oben vorgesehen
werden. Beide müssen eine
freie Fläche von mindestens 0,8
m
aufweisen. Bei Einsatz des
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Gerätes im Baugewerbe und in
der Landwirtschaft müssen die
in den jeweiligen Bereichen gel-
tenden Sicherheitsvorschriften
eingehalten werden. Es müssen
insbesondere die folgenden
Sicherheitsabstände von brenn-
4. Aufstellrichtlinien
baren Materialien oder Kompo-
nenten sichergestellt werden:
Seitlich:
Luftansaugseite:
Oben:
Luftausblasseite:
• Im Aufstellungsraum müssen
Decke und Fußboden aus feuer-
hemmenden Materialien beste-
hen und den geltenden Feuer-
für das
3
schutzrichtlinien entsprechen.
3
• Die Ansaug- und Ausblasöffnun-
gen dürfen auf keinen Fall ver-
engt werden, auch nicht teilwei-
se.
4.2. Aufstellung im
Baugewerbe und in der
Landwirtschaft.
• Das Gerät darf nur von Perso-
nen in Betrieb gesetzt werden,
die im Umgang mit der Vorrich-
tung unterwiesen worden sind.
Hierbei muß die vom Hersteller
gelieferte Bedienungsanleitung
beachtet werden.
• Das Gerät muß so aufgestellt
werden, daß das Personal kei-
nen Gefahren durch die Abgase
oder den Warmluftstrom aus-
gesetzt ist, und so, daß keine
Brandgefahr besteht. Brand-
schutzabstände einhalten.
• Wird das Gerät in geschlosse-
nen Räumen mit Kamin betrie-
ben, muß für eine ausreichende
Belüftung gesorgt werden. Dies
ist der Fall, wenn eine maximale
Nominalheizleistung von 0,1
kW/m
3
volumen abgegeben wird und
eine konstante und natürliche
0,60 m
0,60 m
1,50 m
3,00 m
in Bezug auf das Raum-
Luftzirkulation miittels Türen und
Fenster existiert.
• Wird das Gerät in geschlosse-
nen Räumen ohne Kamin betrie-
ben, muß eine gute Belüftung
gewährleistet werden. Dies ist
der Fall, wenn eine maximale
Nominalheizleistung von 0,033
kW/m
in Bezug auf das Raum-
3
volumen abgegeben wird und
eine konstante und natürliche
Luftzirkulation mittels Türen und
Fenster existiert.
• Liegen die Werte für die ma-
ximale Konzentration gesund-
heitsschädlicher Stoffe in der
Atemluft innerhalb der gesetz-
lich zulässigen Werte, und ist
der Prozentanteil von O
oder gleich 17%, besteht keine
Gesundheitsgefährdung durch
übermäßige Konzentration ge-
sundheitsschädlicher Substan-
zen in der Atemluft.
• Das Gerät darf nicht in feuer-
oder explosionsgefährdeten
Räumen aufgestellt werden.
• Das Gerät muß standsicher
aufgestellt werden.
Kontrollen
• Das Gerät sollte unter Zugrun-
delegung der Arbeitsbedingun-
gen, im Durchschnitt minde-
stens einmal jährlich, von einem
Fachmann überprüft werden.
• Die mit der Bedienung des Ge-
rätes beauftragten Personen
müssen vor Inbetriebnahme
sicherstellen, daß keine augen-
fällige Nichtbeachtung der Be-
dienungsanleitung, der Sicher-
heits- und Schutzvorschriften
vorliegt.
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