Cherry G82-27020 Guía Rápida página 5

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Beschränkte Herstellergarantie
Eingeschränkte Garantie – gesetzliche Gewährleistung: Bitte beachten Sie, dass die nachfolgend konkretisierte Eingeschränkte
Herstellergarantie neben den Ihnen zustehenden gesetzlichen Gewährleistungsrechten gilt und diese weder ersetzt noch beschränkt. Zur
Geltendmachung Ihrer gesetzlichen Gewährleistungsrechte aus dem Verkauf von Verbrauchsgütern wenden Sie sich bitte an den Verkäufer
dieses Produkts.
Garantieberechtigung: Cherry ist eine eingetragene Marke der ZF Electronics GmbH. Die ZF Electronics GmbH („ZF Electronics") gewährt ab
dem 01.06.2006 dem Käufer dieses Cherry-Produkts („Produkt") eine Eingeschränkte Herstellergarantie („Garantie"), sofern dieses Produkt vom
Käufer in seiner Eigenschaft als Verbraucher erworben und benutzt wird. Gewerbliche Nutzer dieses Produkts oder Käufer in ihrer Eigenschaft
als Unternehmer sind von der Garantie, wie sie nachfolgend konkretisiert wird, ausgeschlossen. Die Gewährung und der Inhalt einer Garantie für
derartige Käuferkreise kann mit ZF Electronics individuell unter der in der Betriebsanleitung angegebenen Kontaktadresse vereinbart werden.
Die Garantieberechtigung ist nicht übertragbar und auf den ursprünglichen Käufer beschränkt.
Diese Garantie bezieht sich nur auf Produkte, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, in Island, Norwegen, der Schweiz oder der
Türkei gekauft worden sind und auch für den Verkauf in einem dieser Länder vorgesehen waren; sie ist nur in diesen Ländern gültig und
durchsetzbar.
Garantiefrist: Die Garantiefrist beginnt mit dem Datum, an dem das Produkt von einem Endkunden erworben wird (Datum des
Originalkaufbelegs) und beträgt drei (3) Jahre bzw. neunzig (90) Tage für alle Datenträger, auf denen die Software zu diesem Produkt geliefert
wird.
Inanspruchnahme der Garantie: Sollten Sie die Garantie in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie binnen dreißig (30) Tagen nach Auftreten
des Mangels bei einer von ZF Electronics autorisierten Kundendienststelle Folgendes vorlegen: das Produkt und den Originalkaufbeleg. Dieser
muss den Namen und die Adresse des von ZF Electronics autorisierten Verkäufers, das Kaufdatum und den Kaufort ausweisen, sowie die
eindeutige Bezeichnung des Produkts.
Die Verantwortung für Verlust oder Beschädigung des Produktes geht nicht auf ZF Electronics über, bis das Produkt nicht bei ZF Electronics
eingetroffen ist.
Garantieleistung: Material-, Konstruktions- oder Verarbeitungsmängel der Hardware werden innerhalb der Garantiefrist durch ZF Electronics
oder durch eine von ZF Electronics autorisierte Kundendienststelle innerhalb einer wirtschaftlich angemessenen Frist kostenfrei durch eine
Reparatur, in dem Umfang, wie sie erforderlich ist, um die Betriebsbereitschaft wiederherzustellen oder, sollte ZF Electronics dies nach eigenem
Ermessen für nötig erachten, durch Austausch des Produktes oder Teilen davon behoben.
Falls keine dieser beiden Möglichkeiten besteht, wird ZF Electronics den vom Kunden gezahlten Kaufpreis erstatten. Ersatzprodukte können
auch Produkte sein, die dem Stand der Technik zum Zeitpunkt des Erwerbs des zu ersetzenden Produktes entsprechen. Für die Reparatur und
den Austausch des Produktes darf ZF Electronics neue, erneuerte oder neuwertige Produkte oder Teile verwenden. Soweit dies gesetzlich
möglich ist, liegt es grundsätzlich im Ermessen von ZF Electronics, welche der vorbenannten Möglichkeiten gewählt wird.
Auf ersetzte Teile oder Produkte besteht Garantie entweder bis zum Ablauf der ursprünglichen Garantie für das Originalprodukt, oder drei (3)
Monate ab Austausch der Teile oder Produkte, je nachdem welche Garantiefrist länger ist.
Ausgetauschte oder zurückgenommene Teile oder Ausstattungsteile gehen in das Eigentum von ZF Electronics über.
Mängel an Verschleißteilen, die naturgemäß nur eine begrenzte Lebensdauer haben (wie z. B. Batterien oder Sicherungen) sind von der
Garantie ausgenommen. Ebenso sind Drittanbieterprodukte, die mit dem der Garantie unterliegenden Produkt zusammen geliefert werden, von
der Garantieleistung durch ZF Electronics ausgeschlossen.
Weiterhin gilt die Garantie nicht für normale Abnutzungserscheinungen. Ferner ist ZF Electronics nicht zur Garantieleistung verpflichtet, wenn der
Mangel auf Missachtung der Betriebsanleitung, unsachgemäße oder grobe Behandlung sowie Modifizierungsversuche, beispielsweise durch
scharfe Gegenstände, durch Biegen, Druck oder Fallenlassen, auf unbefugte Eingriffe bzw. Anschlussversuche, unbefugtes Öffnen bzw.
Reparieren sowie Reparaturversuche mit nicht zugelassenen Ersatzteilen, Fehlbedienungen und unsachgemäße Installation zurückzuführen ist.
Die Garantie findet weiter keine Anwendung, wenn das Produkt Nässe, Feuchtigkeit oder extremer Wärme- bzw. Klimabedingungen bzw.
kurzfristigen Schwankungen entsprechender Einflüsse, Korrosion oder Oxidation ausgesetzt wurde, Nahrungsmittel oder Flüssigkeiten darüber
verschüttet wurden oder chemische Substanzen darauf eingewirkt haben.
Haftungsbegrenzung: Die Haftung von ZF Electronics ist der Höhe nach auf den Originalkaufpreis des Produkts begrenzt.
Im gesetzlich zulässigen Umfang schließt ZF Electronics ferner die Haftung für etwaige Begleit- und Folgeschäden, indirekte oder anderweitige
Schäden sowie Einkommens- und Gewinnausfall oder -verlust, Verlust von Informationen oder Daten oder anderweitige finanzielle Schäden aus,
die in Verbindung mit dem Kauf, Installation, Wartung und Anwendung des Produkts entstanden sind, insbesondere erhöhte Kosten oder
Ausgaben für indirekte Verluste oder Schäden, selbst wenn ZF Electronics über die Möglichkeit derartiger Schäden informiert wurde.
Die Haftungsbegrenzung und der Haftungsausschluss bleiben auch dann bestehen, wenn eine im Rahmen der Garantie geleistete Abhilfe ihren
Zweck nicht erfüllt hat.
ZF Electronics ist unter keinen Umständen für Software, Informationen oder Daten des Kunden verantwortlich, die auf dem an ZF Electronics
zurückgesandten Produkt gespeichert bzw. in dieses integriert sind.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns von ZF Electronics oder im Falle
des Todes oder für Personenschäden.
Keine Garantieübernahme für Betreibersoftware: Dieses Produkt kann Software von Drittanbietern beinhalten, deren Verwendung durch
einen separaten Lizenzvertrag geregelt wird, bzw. mit solcher Software gebündelt ist. Die von ZF Electronics gewährte Garantie gilt nicht für
derartige Software von Drittanbietern, unabhängig davon, ob diese in dem Produkt enthalten ist oder auf das Produkt heruntergeladen wurde und
unabhängig davon, ob diese während der Installation, der Montage, des Transports oder zu irgendeinem anderen Zeitpunkt in der
Auslieferungskette eingefügt wurde oder vom Käufer auf andere Weise erhalten wurde. Hinsichtlich der hierfür anwendbaren Garantie
informieren Sie sich bitte im Endnutzer-Lizenzvertrag, der die Benutzung derartiger Software regelt.
Weitere Informationen: Diese Garantie beinhaltet den einzigen und ausschließlichen Rechtsbehelf des Käufers gegenüber ZF Electronics und
ZF Electronics' einzige und ausschließliche Haftung für Mängel an dem Produkt. Diese Garantie ersetzt alle anderweitigen Garantien und
Haftungserklärungen, sollten diese in mündlicher, schriftlicher oder stillschweigender Form abgegeben worden bzw. auf (nicht zwingend)
anwendbare gesetzliche Bestimmungen oder vertragliche Bestimmungen zurückzuführen sein. Ersetzt werden im übrigen auch stillschweigende
Garantien bezüglich marktgerechter Qualität des Produkts oder Eignung für einen bestimmten Zweck.
Kein ZF Electronics-Distributor, -Vertreter oder -Angestellter ist berechtigt, Änderungen, Erweiterungen oder Ergänzungen zu dieser Garantie zu
gewähren.
Über die Garantiebedingungen, autorisierte Kundendienststellen und etwaige Aktualisierungen können Sie sich auch auf der CHERRY-Website
unter: http://www.cherry.de/guarantee/ informieren.
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