Konformitätserklärung
Für die Druckgeräte RK 76, 86, 16A, 86A, RK 49 in den Nennweiten
32-200 erklären wir die Konformität mit folgender europäischer Richtlinie:
Druckgeräte-Richtlinie 97/23/EG vom 29.05.97
Die Druckgeräte sind druckhaltende Ausrüstungsteile nach Artikel 1,
Absatz 2.1.4.
Angewandtes Konformitätsbewertungsverfahren nach Anhang II und III:
Modul H, überprüft durch die benannte Stelle Lloyd's Register.
Bei einer nicht mit uns abgestimmten Änderung des Gerätes verliert
diese Erklärung ihre Gültigkeit.
Bremen, den 16. 07. 2001
GESTRA GmbH
Dipl.-Ing. Uwe Bledschun
Lars Bohl
Leiter Konstuktion
Qualitätsbeauftragter