10. Entsorgungshinweise
Hinweis zum Umweltschutz:
Ab dem Zeitpunkt der Umsetzung der europäischen Richtlinien 2012/19/EU
und 2006/66/EG in nationales Recht gilt folgendes: Elektrische und
elektronische Geräte sowie Batterien dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt
werden. Der Verbraucher ist gesetzlich verpflichtet, elektrische und
elektronische Geräte sowie Batterien am Ende ihrer Lebensdauer an den dafür
eingerichteten, öffentlichen Sammelstellen oder an die Verkaufsstelle zurückzugeben.
Einzelheiten dazu regelt das jeweilige Landesrecht. Das Symbol auf dem Produkt, der
Gebrauchsanleitung oder der Verpackung weist auf diese Bestimmungen hin. Mit der
Wiederverwertung, der stofflichen Verwertung oder anderen Formen der Verwertung
von Altgeräten/Batterien leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer Umwelt.
8