- Nennenswerte Arbeiten an der Elektroanlage und den Anschlüssen
müssen von Fachleuten ausgeführt werden.
- Ein zusätzliches Kennzeichen ist am Kupplungs-Fahrradträger
anzubringen.
- Berücksichtigen Sie bitte, dass mit dem Fahrradträger auf der
Anhängerkupplung die Ausladung des Fahrzeugs hinten anders ist, als
normal. Berücksichtigen Sie deshalb beim Rückwärtsfahren oder
Einparken die größere Fahrzeuglänge. Berücksichtigen Sie außerdem,
dass das Gewicht der auf den Fahrradträger geladenen Fahrräder die
Fahreigenschaften des Autos vor allem bei Seitenwind, in der Kurve oder
beim Bremsen verändert; Halten Sie während der Fahrt die von der
Straßenverkehrsordnung vorgeschriebene Geschwindigkeit ein. Achten
Sie auf den Straßenzustand und vermeiden Sie Stöße durch Schlaglöcher.
- Wenn die Sicht nach hinten verstellt ist, rüsten Sie das Fahrzeug mit
geeigneten Seitenrückspiegeln aus, die eine sichere Fahrt garantieren.
- Wenn sich die Motorhaube / Heckklappe automatisch öffnen lässt,
müssen Sie diese Funktion zur Schadensvorbeugung mit großer Vorsicht
nutzen.
- Die Heckleuchten des Autos werden bei Nutzung der Vorrichtung für die
Anhängerkupplung vollständig oder teilweise abgedunkelt. Aus diesem
Grund ist der Fahrradträger, den sie erworben haben, mit einem
weiteren Beleuchtungssystem und Kennzeichen ausgestattet. Die Anzahl
und Art der Leuchten hängen davon ab, wann das Fahrzeug erstmalig
zugelassen worden ist:
ZULASSUNG VOR DEM
01.01.1987
Nebelschlussleuchten und
Rückfahrleuchten für den
Fahrradträger auf der
Anhängerkupplung sind nicht
erforderlich.
Zulässig ist die Verwendung
eines 7-poligen Steckers.
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ZULASSUNG ZWISCHEN DEM
01.01.1987 UND DEM 31.12.1990
Nebelschlussleuchten sind nicht
erforderlich, aber
Rückfahrleuchten sind für den
Fahrradträger auf der
Anhängerkupplung
vorgeschrieben.
Der 7-polige Stecker kann
verwendet werden.
Sind Stecker und Buchse
inkompatibel, verwenden Sie
bitte die entsprechenden, im
Handel erhältlichen Adapter.
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DE
ZULASSUNG NACH DEM
01.01.1991
Alle Leuchten des auf der
Anhängerkupplung
angebrachten Fahrradträgers
müssen funktionieren.
Nebelschlussleuchten und
Rückfahrleuchten sind
vorgeschrieben.
Erforderlich ist die Verwendung
eines Relais oder einer Steckdose
mit einem System zur Trennung
der Verbindung, das sicherstellt,
dass die Nebelschlussleuchten
des Fahrzeugs bei Verwendung
der Anhängerkupplung
automatisch ausgeschaltet und
bei Entfernung des Steckers
wieder eingeschaltet werden
(nur der 13-polige Stecker
genügt dieser Anforderung).
- Wenn die Last weiter als 40 cm über die Leuchten des auf der
Anhängerkupplung angebrachten Fahrradträgers hervorsteht, muss sie
gekennzeichnet werden.
- Kontrollieren Sie anfänglich nach einer kurzen Fahrtstrecke, anschlie-
ßend in regelmäßigen Zeitabständen alle Befestigungselemente des
Fahrradträgers.
- Prüfen Sie den Abstand zwischen dem Fahrradträger, den Fahrrädern
und dem Auspuffrohr/e, um wärmebedingte Schäden auszuschließen.
- Um die Straßensicherheit zu erhöhen und Energie zu sparen, bauen Sie
den Fahrradträger bitte ab, wenn er nicht benutzt wird.
- Es ist untersagt, am Fahrradträger und seinen Komponenten Änderun-
gen vorzunehmen. Jedes verschlissene oder beschädigte Teil ist sofort
und ausschließlich durch Originalersatzteile zu ersetzen.
- Der Fahrradträger lässt sich mit lauwarmem Wasser, bei Bedarf auch mit
einem speziellen Autowaschmittel reinigen. Bewahren Sie den
Fahrradträger bei gemäßigten Temperaturen vor Feuchtigkeit geschützt
auf.
Der Hersteller haftet nicht für Schäden, die auf den fehlerhaften
Gebrauch dieses Produktes zurückgehen. Ebenso wenig haftet er
für Strafen, die bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung
von den zuständigen Behörden verhängt werden.
Der Hersteller haftet einzig für Herstellungsfehler am Fahrra-
dträger und seinen Zusatzkomponenten.
DAS DOKUMENT ÜBER DIE TECHNISCHE ZULASSUNG KANN VON
www.peruzzosrl.com
INNERHALB DES TECHNISCHEN PRODUKTDATENBLATTES
HERUNTERGELADEN WERDEN.
ZULASSUNG NACH DEM
01.01.1998
Der Fahrradträger für die
Anhängerkupplung darf die
dritte Bremsleuchte nicht
verdecken. Die dritte
Bremsleuchte muss sichtbar sein.
Ist sie dies nicht, ist der
Fahrradträger für die
Anhängerkupplung mit einer
dritten Bremsleuchte
auszustatten.
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