Einbauerklärung
(im Sinne der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42; Anhang II B)
Leister Technologies AG, Galileo-Strasse 10, CH-6056 Kaegiswil/Schweiz erklärt hiermit, dass die un-
vollständige Maschine
Bezeichnung:
Typ:
– soweit es vom Lieferumfang her möglich ist – den anwendbaren grundlegenden Anforderungen der EG-Maschinen -
richtlinie (2006/42) entspricht.
Die unvollständige Maschine entspricht überdies den Anforderungen der folgenden EG-Richtlinie(n):
EG-Richtlinie(n):
Harmonisierte Normen:
Ferner erklären wir, dass für diese unvollständige Maschine die speziellen technischen Unterlagen gemäss
Anhang VII (Teil B) erstellt wurden und verpflichten uns, diese auf begründetes Verlangen den Marktüberwachungs-
behörden elektronisch zu übermitteln.
Name des Dokumentationsbevollmächtigten: Volker Pohl, Compliance Manager
Die Inbetriebnahme der unvollständigen Maschine wird so lange untersagt, bis gegebenenfalls festgestellt wurde,
dass die Maschine, in die die unvollständige Maschine eingebaut wurde, den Bestimmungen der EG-Maschinen-
richtlinie (2006/42) entspricht.
Kaegiswil, 28.11.2014
Entsorgung
Elektrowerkzeuge, Zubehör und Verpackungen sollen einer umweltgerechten Wiederverwertung
zugeführt werden. Nur für EU-Länder: Werfen Sie Elektrowerkzeuge nicht in den Hausmüll! Gemäß
der Europäischen Richtlinie 2002/96 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte und ihrer Um setzung in
nationales Recht müssen nicht mehr gebrauchsfähige Elektrowerkzeuge getrennt gesammelt und einer
umweltgerechten Wiederverwertung zugeführt werden.
Service und Reparatur
• Reparaturen sind ausschliesslich von autorisierten Leister Service-Stellen ausführen zu lassen. Diese ge-
währleisten innert nützlicher Frist einen fachgerechten und zuverlässigen Reparatur-Service mit Original-Er-
satzteilen gemäss Schaltplänen und Ersatzteillisten.
Gewährleistung
• Für dieses Gerät gelten die vom direkten Vertriebspartner/Verkäufer gewährten Garantie- oder Gewährleistungs-
rechte ab Kaufdatum. Bei einem Garantie- oder Gewährleistungsanspruch (Nachweis durch Rechnung oder Lie-
ferschein) werden Herstellungs- oder Verarbeitungsfehler vom Vertriebspartner durch Ersatzlieferung oder
Reparatur beseitigt. Heizelemente sind von der Gewährleistung oder Garantie ausgeschlossen.
• Weitere Garantie- oder Gewährleistungsansprüche werden im Rahmen des zwingenden Rechts ausgeschlossen.
• Schäden, die auf natürliche Abnutzung, Überlastung oder unsachgemässe Behandlung zurückzuführen sind, wer-
den von der Gewährleistung ausgeschlossen.
• Keine Garantie- oder Gewährleistungsansprüche bestehen bei Geräten, die vom Käufer umgebaut oder verändert
wurden.
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Heissluftgebläse
IGNITER BM4; IGNITER BR4
Elektromagnetische Verträglichkeit 2004/108
Niederspannungsrichtlinie 2006/95
RoHS - Richtlinie 2011/65
EN 12100
EN 55014-1, EN 55014-2, EN 61000-6-2,
EN 61000-3-2, EN 61000-3-3, EN 62233,
EN 60335-2-45, EN 50581
Bruno von Wyl, CTO
Andreas Kathriner, GM