Defekte oder verbrauchte Batterien müssen
gemäß Richtlinie 2006/66/EG und deren
Änderungen recycelt werden. Geben Sie Bat-
terien und / oder das Produkt über die ange-
botenen Sammeleinrichtungen zurück.
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll
entsorgt werden. Sie können giftige Schwer-
metalle enthalten und unterliegen der Sonder-
müllbehandlung. Die chemischen Symbole der
Schwermetalle sind wie folgt: Cd = Cadmium,
Hg = Quecksilber, Pb = Blei. Geben Sie deshalb
verbrauchte Batterien bei einer kommunalen
Sammelstelle ab.
120 DE/AT/CH
Möglichkeiten zur Entsorgung des
ausgedienten Produkts erfahren Sie
bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtver-
waltung.
Werfen Sie Ihr Produkt, wenn es
ausgedient hat, im Interesse des
Umweltschutzes nicht in den Haus-
müll, sondern führen Sie es einer
fachgerechten Entsorgung zu. Über
Sammelstellen und deren Öffnungs-
zeiten können Sie sich bei Ihrer zu-
ständigen Verwaltung informieren.
Umweltschäden durch falsche
Entsorgung der Batterien!