Truma Hersteller-Garantieerklärung - Truma DuoControl CS Instrucciones De Uso

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  • MEXICANO, página 58
Das Gaszuleitungsrohr Ø 8 mm oder 10 mm gemäß der
gültigen Installationsvorschriften für Schneidringverschrau-
bungen (z. B. EN ISO 8434-1) am Reglerausgang anschlie-
ßen. Beim Festziehen sorgfältig mit einem zweiten Schlüssel
an den dafür vorgesehenen Schlüsselflächen gegenhalten.
Hochdruck-Schläuche (nur mit SBS) an die Eingänge
DuoControl CS anschrauben, evtl. Winkelverschraubungen
verwenden
(Art.-Nr. 50020-56000).
Nach erfolgtem Einbau muss der Fachmann die gesamte
Gasanlage auf korrekte Montage und Dichtigkeit überprü-
fen. Die Schlauch-Anschlüsse am Eingang DuoControl CS
auf Dichtigkeit überprüfen (z. B. mit einem Lecksuchspray
nach EN 14291). Eine vorhandene Gasprüfbescheinigung
muss entsprechend ergänzt / geändert werden.
Diese Prüfung ersetzt nicht die regelmäßig wiederkeh-
rende Gasprüfung!
Aufkleber
Der beiliegende Aufkleber muss im Flaschenkasten ange-
bracht werden.
Anschließend müssen alle Funktionen gemäß der Gebrauchs-
anweisung geprüft werden.
Die Gebrauchsanweisung ist dem Betreiber auszuhändigen.
Truma Hersteller-Garantieerklärung
1. Garantiefall
Der Hersteller gewährt Garantie für Mängel des Gerätes, die
auf Material- oder Fertigungsfehler zurückzuführen sind. Da-
neben bestehen die gesetzlichen Ge währ leistungsansprüche
gegen den Verkäufer fort.
Der Garantieanspruch besteht nicht:
für Verschleißteile und bei natürlicher Abnutzung,
infolge Verwendung von anderen als Truma Originalteilen in
den Geräten,
infolge Schäden durch Fremdstoffe (z. B. Öle, Weichmacher)
im Gas,
infolge Nichteinhaltung der Einbau- und Gebrauchs-
anweisungen des Herstellers,
infolge unsachgemäßer Behandlung,
infolge unsachgemäßer Transportverpackung.
2. Umfang der Garantie
Die Garantie gilt für Mängel im Sinne von Ziffer 1, die inner-
halb von 24 Monaten seit Abschluss des Kaufvertrages zwi-
schen dem Verkäufer und dem Endverbraucher eintreten. Der
Hersteller wird solche Mängel durch Nacherfüllung beseitigen,
das heißt nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Ersatz-
lieferung. Leistet der Hersteller Garantie, beginnt die Garan-
tiefrist hinsichtlich der reparierten oder ausgetauschten Teile
nicht von neuem, sondern die alte Frist läuft weiter. Weiterge-
hende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche
des Käufers oder Dritter sind ausgeschlossen. Die Vorschriften
des Produkthaf tungs gesetzes bleiben unbe rührt.
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