innerhalb von zwei Jahren nach der Lieferung der Waren
über die Vertragswidrigkeit informieren. Sie haben die Wahl
zwischen der Reparatur oder dem Ersatz der Waren,
es sei denn, eine dieser Optionen ist für den Fachmann
mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden.
Werden die Waren weder repariert noch ersetzt,
haben Sie die Möglichkeit, die Waren zurückzugeben
und eine Rückerstattung des Kaufbetrages zu verlangen
oder die Waren zu behalten und sich den Kaufpreis teilweise
zurückerstatten zu lassen.
Bezüglich der Garantie gegen versteckte Mängel schreiben
die Artikel 1641 ff. des luxemburgischen Bürgerlichen
Gesetzbuches Folgendes vor: „Der Verkäufer muss
eine Garantie gegen versteckte Mängel an dem verkauften
Gegenstand übernehmen, die diesen für die vorgesehene
Verwendung untauglich machen oder diese Verwendung
so sehr beeinträchtigen, dass der Käufer den Gegenstand
nicht gekauft oder weniger für ihn bezahlt hatte, wenn
er von den Mängeln gewusst hatte." Gemäß Artikel 1648
des luxemburgischen Bürgerlichen Gesetzbuches muss
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