b)
Das Gerät darf nicht von Kindern oder Personen mit eingeschränkten
physischen, sensorischen und geistigen Fähigkeiten oder ohne entsprechende
Erfahrung und entsprechendes Wissen bedient werden. Dies ist nur unter
Aufsicht einer für die Sicherheit zuständigen Person und nach einer Einweisung
in die Bedienung der Maschine gestattet.
c)
Das Gerät ist kein Spielzeug. Kinder sollten in der Nähe des Geräts unter
Aufsicht stehen, um Unfälle zu vermeiden.
2.3.
Sichere Anwendung des Geräts
a)
Nicht verwendete Werkzeuge sind außerhalb der Reichweite von Kindern
sowie von Personen aufzubewahren, welche weder das Gerät noch die
Anleitung kennen. In den Händen unerfahrener Personen können diese Geräte
eine Gefahr darstellen.
b)
Halten Sie das Gerät stets in einem einwandfreien Zustand. Prüfen Sie vor jeder
Inbetriebnahme, ob am Gerät und seinen beweglichen Teilen Schäden
vorliegen (defekte Komponenten oder andere Faktoren, die den sicheren
Betrieb der Maschine beeinträchtigen könnten). Im Falle eines Schadens muss
das Gerät vor Gebrauch in Reparatur gegeben werden.
c)
Um die Funktionsfähigkeit des Gerätes zu gewährleisten, dürfen die
werksmäßig montierten Abdeckungen oder Schrauben nicht entfernt werden.
d)
Das Gerät ist kein Spielzeug. Reinigung und Wartung dürfen nicht von Kindern
ohne Aufsicht durch eine erwachsene Person durchgeführt werden..
e)
Es ist untersagt, in den Aufbau des Geräts einzugreifen, um seine Parameter
oder Konstruktion zu ändern.
3. Nutzungsbedingungen
Die zusammenklappbare Parkplatzsperre dient der Absicherung des Parkplatzes. Sie
verhindert, dass unbefugte Personen mit Ihrem Fahrzeug einen Parkplatz belegen.
Für alle Schäden bei nicht sachgemäßer Verwendung haftet allein der Betreiber.
3.1.
Gerätebeschreibung
KOMPONENTEN DES SETS: