AUSPACKEN
werden und sind mit entsprechendem Symbol gekennzeich-
net.
Hinweis! Die Verpackungsmaterialien (Polyethylenbeutel,
Styroporstücke usw.) sind beim Auspacken außer Kinder-
reichweite zu halten.
ENTSORGUNG VON ALTGERÄTEN
elektrische und elektronische Geräte abzugeben. Die die
Sammlung durchführenden Einheiten, darunter lokale Sam-
melpunkte, Geschäfte und gemeindeeigene Einheiten, bil-
den ein entsprechendes System, welches die Abgabe die-
ses Gerätes ermöglicht.
Die richtige Vorgehensweise mit Elektro- und Elektronik-
schrott trägt zur Verhinderung schädlicher Folgen für die
menschliche Gesundheit und die natürliche Umwelt bei,
die aus der Anwesenheit von Schadstoffen sowie einer fal-
schen Lagerung und Weiterverarbeitung solcher Materiali-
en folgen.
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Das Gerät wird gegen Transportschäden
geschützt. Nach dem Auspacken sind die
Verpackungsmaterialien so zu entsorgen,
dass dadurch kein Risiko für die Umwelt
entsteht.
Alle Materialien, die zur Verpackung ver-
wendet werden, sind umweltverträglich,
können hundertprozentig wiederverwertet
Dieses Gerät wurde gemäß der Europäi-
schen Richtlinie 2012/19/EG. Eine solche
Kennzeichnung informiert darüber, dass
dieses Gerät nach dem Ablauf des Nut-
zungszeitraumes nicht zusammen mit an-
deren Hausabfällen gelagert werden darf.
Der Benutzer ist verpflichtet, das Gerät
an einem Sammelpunkt für verschlissene