11. Entsorgung
11.1
Vorsichtsmaßnahmen
ACHTUNG
ACHTUNG
11.2
EEA (EU/EWR)
Siehe Seite 184.
Es ist zwingend erforderlich, dass zur Entsorgung der Drucksteigerungsanlage
autorisierte und spezialisierte Unternehmen beauftragt werden, welche die
verschiedenen Materialarten (Stahl, Kupfer, Kunststoff usw.) korrekt identifizieren.
Es ist verboten, Schmierflüssigkeiten und andere gefährliche Stoffe in die Umwelt
abzugeben.
de
41