Der Kopfhörer BT058 ist zum Beispiel erfolgreich gepaart und Sie können ihn verwenden.
Während des Paarens oder des physischen Anschließens Ihres Computers, der mit dem Bluetooth-Modul versehen ist, an ein
anderes Bluetooth-Peripheriegerät, wird ein Code verlangt. Es muss sich um denselben zwischen dem Bluetooth-Peripheriegerät
und Ihrem Computer handeln, um das Paaren zu aktivieren. Das Bluetooth-Programm schlägt Ihnen eine Zahl als Sicherheitscode
vor. Sie müssen diese Zahl auf Ihrem Bluetooth-Peripheriegerät eingeben und durch Drücken der Taste Enter bestätigen.
Anderenfalls kann das Peripheriegerät nicht mit dem Computer funktionieren.
Sie können die Funktionen des Bluetooth-Adapters einstellen, wie zum Beispiel das Teilen von Dateien, die COM-Ports, die PIM-
Parameter sowie andere in Bluetooth-Parameter.
Wenn Sie mit dem Bluetooth-Kopfhörer oder dem Bluetooth-Lautsprecher keinen Ton erhalten, prüfen Sie, ob Sie tatsächlich die
richtige Lautsprecherkonfiguration abgehakt haben.
Pannenbeseitigung
Die Installation ist problemlos verlaufen, aber der Adapter wird vom Computer nicht erkannt
Prüfen Sie, dass die USB-Schnittstelle problemlos funktioniert, indem Sie zum Beispiel eine USB-Tastatur oder USB-Maus
probieren.
Prüfen Sie, ob keine anderen Treiber oder Softwareprogramme für Bluetooth-Adapter bereits vorhanden sind. Ist das der
Fall, müssen Sie diese Programme zuerst deinstallieren.
Der Adapter funktioniert, aber ich kann mein Bluetooth-Peripheriegerät nicht finden
Prüfen Sie, ob der Adapter und das Peripheriegerät in einem vernünftigen Abstand kleiner als 50 Meter voneinander sind
Prüfen Sie, ob der Bluetooth-Modus auf Ihrem Peripheriegerät tatsächlich aktiviert ist.
Dieses Produkt erfüllt die wesentlichen Anforderungen aller europäischen Richtlinien 2014/53/EU, von denen dieses
betroffen ist.
Um die Konformitätserklärung einzusehen, besuchen Sie bitte die Website: http://www.espacepc.com
Warnhinweise
Die Informationen in dieser Anleitung können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden und sind absolut unverbindlich.
Jede vollständige oder teilweise Vervielfältigung ohne die Genehmigung des Urhebers oder seiner Anspruchsberechtigten ist gemäß
frz. Gesetz vom 11. März 1957 strengt untersagt. Dies würde einen nach dem Strafgesetzbuch strafbaren Verstoß darstellen.
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