REMS 175200 Instrucciones De Servicio página 3

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deu
2. Inbetriebnahme
WARNUNG
Die LED-Akku-Lampe ausschließlich mit den unter 1. Technische Daten genannten Akkus
betreiben, die mit dem genannten Schnellladegerät geladen werden. Jegliche Verwendung
anderer Ladegeräte, sowie die Verwendung des Schnellladegerätes an einer anderen Strom-
versorgung kann zu Personen- und Sachschäden führen.
3. Betrieb
Akku einsetzen: Akku (4) in das Akku-Fach im Handgriff (3) der LED-Akku-Lampe einsetzen und
hörbar einrasten lassen.
Akku entnehmen: Akku-Verriegelungen (6) drücken und Akku entnehmen.
Licht ein-/ausschalten: Ein-/Ausschalter (2) drücken.
Arbeitsposition einstellen: Die LED-Akku-Lampe lässt sich als Hand- und Standlampe verwenden.
Mit der Aufhängevorrichtung (5) lässt sich die Lampe an einem passenden Punkt aufhängen. Zur
besseren Ausleuchtung lässt sich der Lampenkopf (1) um 145° stufenlos schwenken.
Bei niedrigen Temperaturen kann die Lichtausbeute geringer und die Leuchtdauer kürzer ausfallen.
Dies ist keine Fehlfunktion. Bei Nachlassen der Leuchtkraft den Akku aufladen.
4. Wartung
Gehäuse mit einem feuchten Tuch reinigen, keine Lösungsmittel verwenden, anschließend gut
abtrocknen. Zur Kapazitätserhaltung wird empfohlen, den Akku alle zwei Monate ganz zu entladen
und wieder aufzuladen. Nur volle Akkus lagern, daher von Zeit zu Zeit nachladen. Akkus trocken und
frostsicher aufbewahren, Umgebungstemperatur 5 – 40 °C.
HINWEIS
Nicht mehr brauchbare Akkugeräte gehören nicht in den Hausmüll! Sie sind getrennt zu sammeln
und einer umweltgerechten Wiederverwertung zuzuführen. Akkus entnehmen und entsprechend der
geltenden Batterieverordnung getrennt entsorgen. Verpackungsmaterialien getrennt sammeln und
gemäß örtlicher Bestimmungen entsorgen.
5. Hersteller-Garantie
Die Garantiezeit beträgt 12 Monate nach Übergabe des Neuproduktes an den Erstverwender. Der
Zeitpunkt der Übergabe ist durch die Einsendung der Original-Kaufunterlagen nachzuweisen, welche
die Angaben des Kaufdatums und der Produktbezeichnung enthalten müssen. Alle innerhalb der
Garantiezeit auftretenden Funktionsfehler, die nachweisbar auf Fertigungs- oder Materialfehler
zurückzuführen sind, werden kostenlos beseitigt. Durch die Mängelbeseitigung wird die Garantiezeit
für das Produkt weder verlängert noch erneuert. Schäden, die auf natürliche Abnutzung, unsachge-
mäße Behandlung oder Missbrauch, Missachtung von Betriebsvorschriften, ungeeignete Betriebsmittel,
übermäßige Beanspruchung, zweckfremde Verwendung, eigene oder fremde Eingriffe oder andere
Gründe, die REMS nicht zu vertreten hat, zurückzuführen sind, sind von der Garantie ausgeschlossen.
Garantieleistungen dürfen nur von einer autorisierten REMS Vertrags-Kundendienstwerkstatt erbracht
werden. Beanstandungen werden nur anerkannt, wenn das Produkt ohne vorherige Eingriffe in
unzerlegtem Zustand einer autorisierten REMS Vertrags-Kundendienstwerkstatt eingereicht wird.
Ersetzte Produkte und Teile gehen in das Eigentum von REMS über.
Die Kosten für die Hin- und Rückfracht trägt der Verwender.
Die gesetzlichen Rechte des Verwenders, insbesondere seine Gewährleistungsansprüche bei Mängeln
gegenüber dem Verkäufer, werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt. Diese Hersteller-Garantie
gilt nur für Neuprodukte, welche in der Europäischen Union, in Norwegen oder in der Schweiz gekauft
und dort verwendet werden.
Für diese Garantie gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten
Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

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