Garantiezeit und gesetzliche Mängelansprüche
Die Garantiezeit wird durch die Gewährleistung
nicht verlängert. Dies gilt auch für ersetzte und repa-
rierte Teile. Eventuell schon beim Kauf vor handene
Schäden und Mängel müssen sofort nach dem Aus-
packen gemeldet werden. Nach Ablauf der Garan-
tiezeit anfallende Reparaturen sind kostenpflichtig.
Garantieumfang
Das Gerät wurde nach strengen Qualitätsrichtlinien
sorgfältig produziert und vor Auslieferung gewissen-
haft geprüft.
Die Garantieleistung gilt für Material- oder Fabrikati-
onsfehler. Diese Garantie erstreckt sich nicht auf Pro-
duktteile, die normaler Abnutzung ausgesetzt sind und
daher als Verschleißteile angesehen werden können
oder für Beschädigungen an zerbrechlichen Teilen,
z. B. Schalter oder Teile, die aus Glas gefertigt sind.
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PAA 20-Li B2