DE
Die in diesem Handbuch dargestellten Maschinenmodelle sind an verschiedenen Standorten weltweit ein setzbar.
An Länder der EU verkaufte und ausgeführte Maschinen sind mit dem CE–Gütezeichen zu kennzeichnen und unter-
liegen entsprechend den diversen Richtlinien. In solchen Fällen ist zu bescheinigen, dass die Konstruktionsspezifi
kation der Maschine den EG–Richtlinien entspricht. Modifikationen an Teilen der Maschine sind ausdrücklich
untersagt und lassen die CE–Bescheinigung und Kennzeichnung ungültig werden. Nachstehend erfolgt eine
Erklärung zur Konformität:
ERKLÄRUNG ZUR KONFORMITÄT LAUT EG–RICHTLINIEN
für deren Herstellung und Lieferung sie die alleinige Verantwortung übernimmt und auf das bzw. die sich diese
Erklärung bezieht, den Bestimmungen der oben aufgeführten Richtlinien entsprechen und zwar unter Anwendung
Ausgestellt in Waterloo am 1-2010
KONFORMITÄT MIT LÄRMSCHUTZRICHTLINIE
Die Doosan Benelux SA erklärt hiermit, dass die nachfolgenden Aufbruchhämmer laut Richtlinie,
Richtlinie
2000/14/EC
Anhang VI
Parte 1
Ausgestellungsort
Erste Erklärung
2006/42/EC, 2000/14/EC
Doosan Benelux SA
Drève Richelle 167
erklärt hiermit, dass das Produkt bzw. die Produkte
Aufbruchhämmer – Modelle DCT15BV & DCT15BS
der folgenden wesentlichen Normen
EN 12100:2003, EN 28662
wie angegeben, hergestellt wurden.
Maschine
Gewicht
Modelle
DCT15BV
15 kg
DCT15BS
15 kg
Waterloo,
01/2010
Wir
B-1410 Waterloo
Belgium
2000/14/EC
Durchschnitti
gemessener
Wert
101.7 L
WA
101.7 L
WA
8
Technical Manager
Garantierter
Benachrichtigte
Pegel
Stelle
103 L
TÜV SÜD
WA
Czech
103 L
Nr. 1017
WA
Technical Manager
P. Edgeller
P. Edgeller