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Klarstein PALMA 500 SMART Manual Del Usuario página 18

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SPEZIELLE ENTSORGUNGSHINWEISE FÜR
VERBRAUCHER IN DEUTSCHLAND
Entsorgen Sie Ihre Altgeräte fachgerecht. Dadurch wird gewährleistet, dass die
Altgeräte umweltgerecht verwertet und negative Auswirkungen auf die Umwelt
und menschliche Gesundheit vermieden werden. Bei der Entsorgung sind
folgende Regeln zu beachten:
Jeder Verbraucher ist gesetzlich verpflichtet, Elektro- und
Elektronikaltgeräte (Altgeräte) sowie Batterien und Akkus
getrennt vom Hausmüll zu entsorgen. Sie erkennen die
entsprechenden Altgeräte durch folgendes Symbol der
durchgestrichene Mülltonne (WEEE Symbol).
Sie haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät
umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät
entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Entsorgungsstelle vom
Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Bestimmte Lampen und Leuchtmittel fallen ebenso unter das Elektro- und
Elektronikgesetz und sind dementsprechend wie Altgeräte zu behandeln.
Ausgenommen sind Glühbirnen und Halogenlampen. Entsorgen Sie
Glühbirnen und Halogenlampen bitte über den Hausmüll, sofern Sie nicht das
WEEE Symbol tragen.
Jeder Verbraucher ist für das Löschen von personenbezogenen Daten auf dem
Elektro- bzw. Elektronikgerät selbst verantwortlich.
Rücknahmepflicht der Vertreiber
Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von
mindestens 400 Quadratmetern sowie Vertreiber von Lebensmitteln mit einer
Gesamtverkauffläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im
Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem
Markt bereitstellen, sind verpflichtet,
1
bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer
ein Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die
gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in
unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen und
2
auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung
größer als 25 Zentimeter sind, im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer
Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen; die Rücknahme darf nicht an den
Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft werden und ist auf drei
Altgeräte pro Geräteart beschränkt.

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