3. Werden Produkte oder ihre Bestandteile über den bestimmungsgemäßen
Betrieb hinaus mechanisch und/oder thermisch bearbeitet, können ggf.
gefährliche Stoffe (schwermetallhaltiger Staub wie z.B. Blei, Beryllium, Nickel)
freigesetzt werden. Die Zerlegung des Produkts darf daher nur von speziell
geschultem Fachpersonal erfolgen. Unsachgemäßes Zerlegen kann
Gesundheitsschäden hervorrufen. Die nationalen Vorschriften zur Entsorgung
sind zu beachten.
4. Falls beim Umgang mit dem Produkt Gefahren- oder Betriebsstoffe entstehen,
die speziell zu entsorgen sind, z.B. regelmäßig zu wechselnde Kühlmittel oder
Motorenöle, sind die Sicherheitshinweise des Herstellers dieser Gefahren-
oder Betriebsstoffe und die regional gültigen Entsorgungsvorschriften
einzuhalten. Beachten Sie ggf. auch die zugehörigen speziellen
Sicherheitshinweise in der Produktdokumentation. Die unsachgemäße
Entsorgung von Gefahren- oder Betriebsstoffen kann zu Gesundheitsschäden
von Personen und Umweltschäden führen.
Weitere Informationen zu Umweltschutz finden Sie auf der Rohde & Schwarz
Home Page.
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Grundlegende Sicherheitshinweise
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