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Transport
Die enthaltenen Li-Ionen-Akkus unterliegen den Anforderungen des Gefahrgutrechts.
Die Akkus können durch den Benutzer ohne weitere Auflagen auf der Straße transpor-
tiert werden.
Beim Versand durch Dritte (z.B.: Lufttransport oder Spedition) sind besondere An-
forderungen an Verpackung und Kennzeichnung zu beachten. Hier muss bei der Vor-
bereitung des Versandstückes ein Gefahrgut-Experte hinzugezogen werden.
Versenden Sie Akkus nur, wenn das Gehäuse unbeschädigt ist. Kleben Sie offene
Kontakte ab und verpacken Sie den Akku so, dass er sich nicht in der Verpackung be-
wegt.
Bitte beachten Sie auch eventuelle weiterführende nationale Vorschriften.
Entsorgung
Akku-Leuchten, Zubehör und Verpackungen sollen einer umweltgerechten
Wiederverwertung zugeführt werden.
Werfen Sie Akku-Leuchten und Akkus/Batterien nicht in den Hausmüll!
Nur für EU-Länder:
Gemäß der Europäischen Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und
Elektronik-Altgeräte müssen nicht mehr gebrauchsfähige Akku-
Leuchten und gemäß der Richtlinie 2006/66/EG müssen defekte
oder verbrauchte Akkus/Batterien getrennt gesammelt und einer
umweltgerechten Wiederverwertung zugeführt werden.
Nicht mehr gebrauchsfähige Akkus/Batterien können direkt abgegeben werden bei:
Deutschland
Recyclingzentrum Elektrowerkzeuge
Osteroder Landstraße 3
37589 Kalefeld
Schweiz
Batrec AG
3752 Wimmis BE
Bosch Power Tools
Deutsch | 11
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