INHALT DER KOMMERZIELLEN GARANTIE IHRES FAHRRADS MIT ELEKTRISCHEM HILFSMOTOR
Bewahren Sie die Rechnung gut auf, sie ist Ihr Kaufbeleg.
Das Fahrrad hat eine lebenslange Garantie auf strukturelle Komponenten (Rahmen, Vorbau, Aufhänger und Sattelstütze) und 2 Jahre
auf Teile mit normalem Verschleiß.
Nicht in der im Garantieumfang enthalten sind Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Nichteinhaltung der Vorsichtsmaßna-
hmen, Unfälle oder die falsche oder die gewerbliche Verwendung des Fahrrades entstehen.
Dieses Fahrrad ist dem persönlichen Gebrauch unter Ausschluss jeglicher gewerblicher Verwendung vorbehalten. Schäden, die
aufgrund von Reparaturen entstehen, welche durch nicht von Decathlon zugelassene Personen durchgeführt wurde, sind von dieser
Garantie ausgeschlossen.
Jedes elektronische Bauteil ist definitiv verschlossen. Das Öffnen dieser Bauteile (Akku, Akkufach, Regler, Display, Motor) kann
Personenschäden oder eine Beschädigung des Systems verursachen. Das Öffnen oder die Änderung eines Systembauteils macht die
Fahrradgarantie nichtig.
Die Garantie gilt nicht für Displays mit Brüchen oder Rissen, die sichtbare Stoßspuren aufweisen.
WEITERE DETAILS ZUR LEBENSLANGEN GARANTIE AUF DECATHLON-FAHRRÄDER, die ab dem 1. Juni 2013 gekauft wurden.
Die Fahrräder der Marke DECATHLON sind Produkte, die zur vollen Zufriedenheit ihrer Benutzer entwickelt wurden. Aus diesem
Grund
setzt sich DECATHLON für die Qualität und Langlebigkeit seiner Fahrräder ein.
In diesem Zusammenhang bietet DECATHLON seinen Kunden eine lebenslange Garantie, die sich ausschließlich auf folgende
Nicht-Carbon-Teile erstreckt: Rahmen, starre Gabeln (nicht gefederte Gabeln), Lenker und Vorbauten, die in Fahrräder der Marke
DECATHLON eingebaut sind. Diese Garantie beginnt mit dem Kaufdatum des Fahrrads der Marke DECATHLON.
Damit die lebenslange Garantie gewährleistet wird, hat der Käufer:
entweder eine Treuekarte von DECATHLON zu besitzen und seinen Kauf an der Kasse darauf zu registrieren,
oder innerhalb eines Monats ab Kaufdatum online unter www.btwin.com einen Garantieschein auszufüllen. Bei der Garantieregis-
trierung hat der Käufer folgende Informationen mitzuteilen: Name, Vorname, Kaufdatum, E-Mail-Adresse sowie die Rückverfolgungs-
nummer des Fahrrads.
Im Rahmen dieser Garantie bietet DECATHLON innerhalb eines angemessenen Zeitraums entweder den Ersatz des Rahmens, der
Gabel, des Lenkers oder des Vorbaus durch ein gleichwertiges Produkt oder deren Reparatur an, nachdem sie in eine DECATH-
LON-Werkstatt gebracht wurden. Die Fahrt- und Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden.
Diese vertragliche Verpflichtung gilt jedoch nicht bei mangelhafter Wartung oder unsachgemäßem Gebrauch von DECATHLON-Fahr-
rädern, wie in der Gebrauchsanweisung des betreffenden Produkts definiert.
Um von der Garantie für die oben genannten Teile profitieren zu können, müssen Sie in der Werkstatt eines DECATHLON-Geschäfts
Ihre Treuekarte von DECATHLON oder Ihren Garantieschein vorzeigen.
DECATHLON behält sich das Recht vor, zu überprüfen, ob alle Bedingungen der lebenslangen Garantie erfüllt sind, und alle erforder-
lichen Maßnahmen zu ergreifen, um dies zu überprüfen.
Es ist zu ergänzen, dass eine lebenslange Garantie die Anwendung der folgenden gesetzlichen Garantie(n) des «Code de la
Consommation» und des «Code Civil» nicht ausschließt:
Artikel L. 211-4 des «Code de la Consommation»: «Der Verkäufer ist dazu verpflichtet, die Ware vertragsgemäß zu liefern und haftet
für Konformitätsfehler, die bei der Ausgabe bestehen. Er haftet ebenfalls für Konformitätsfehler, die aus der Verpackung oder den
Montage- bzw. Installationsanleitungen resultieren, sofern der Verkäufer laut Vertrag dafür aufzukommen hat oder für deren Erstel-
lung verantwortlich war».
Artikel L. 211-5 des «Code de la Consommation»: «Damit eine Ware als vertragsgemäß gilt, muss sie:
Dem Verwendungszweck entsprechen, der gewöhnlich für ein ähnliches Produkt zu erwarten ist, und gegebenenfalls:
der Beschreibung des Verkäufers entsprechen und jene Eigenschaften aufweisen, die der Verkäufer dem Käufer in Form von Mustern
oder Modellen gezeigt hat;
jene Eigenschaften aufweisen, die der Käufer legitimerweise aufgrund der öffentlich deklarierten Angaben des Verkäufers, des Hers-
tellers oder seines Vertreters erwarten kann, insbesondere in der Werbung oder auf der Beschriftung;
Oder jene Eigenschaften aufweisen, die von beiden Parteien gemeinsam vertraglich festgehalten wurden, oder sämtlichen vom
Käufer gewünschten Verwendungszwecken entsprechen, die dieser dem Verkäufer mitgeteilt hat und von letzterem anerkannt
wurden».
Artikel L. 211-12 des «Code de la Consommation»: «Klagen aufgrund von Konformitätsfehlern verjähren nach zwei Jahren ab Aus-
gabe der Ware».
Artikel 1641 des «Code Civil»: «Der Verkäufer ist an die Garantie gebunden aufgrund von versteckten Mängeln der verkauften Ware,
die eine bestimmungsgemäße Verwendung verunmöglichen oder die Verwendung in einem Maße einschränken, dass der Käufer von
einem Kauf abgesehen oder den Warenwert geringer eingeschätzt hätte, wären ihm die Mängel bekannt gewesen».
Artikel 1648 Absatz 1 des «Code Civil»: «Bei Sachmängeln hat der Käufer innerhalb einer Frist von zwei Jahren ab Entdeckung des
Mangels Klage zu erheben». Aus dem Französischen übersetzt
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