Elektrischer Insektenvernichter Betriebsanleitung
Insektenkiller gemäß dem vorher beschriebenen Sicherheitshinweis aufstellen.
Stecker in der Steckdose ziehen.
Ein/Aus-Schalter (1) zur Einschaltung des Geräts drücken.
Leuchtstoffröhre (3-4) erleuchten sich und locken mit ihrer ultravioletten Strahlung die Fluginsekten
an.
Diese fliegen schließlich kurz vor den Röhren gegen das Spannungsgitter, das den Insekten einen
kleinen elektrischen Schlag versetzt. Zur einfachen Beseitigung der Insekten befindet sich ein Auf-
fangbehälter (5) am Boden des Insektenkillers.
Nach dem Gebrauch Ein/Aus-Schalter (1) zur Ausschaltung des Geräts drücken.
Ersetzen der UV-Neonröhre Fig.2
Für den Ersatz von UV-Neonröhre gehen Sie folgendermaßen vor:
1. Bevor Sie mit dem Betrieb fortfahren, ziehen Sie den Stecker der elektronischen Moskitofalle.
2. Ziehen Sie die Insekten- Auffangschale raus.
3. Mit Hilfe eines Kreuzschraubendrehers, entfernen Sie die beiden Schrauben an der Unterseite
der elektronischen Moskitofalle.
4. Entfernen Sie die beiden äußeren Schutzgitter
5. Ersetzen Sie die Neonröhre (siehe Bild)
6. Bauen Sie die Moskitofalle wieder zusammen durch das umgekehrte Verfahren.
Warnung: Stellen Sie sicher, dass die Neonröhre mit anderen mit den gleichen technischen
Eigenschaften ersetzt werden.
TECHNISCHE DATEN
Leistung: 20W
Betriebsspannung: 220-240V~ 50-60Hz
In Hinblick auf eine Verbesserungsperspektive behält sich Beper das Recht vor, das betref-
fende Produkt ohne Voranmeldung zu ändern bzw. umzubauen.
Die WEEE-Richtlinie (von engl.: Waste Electrical and Electronic Equipment; deutsch:
(Elektro- und Elektronikgeräte-Abfall) ist die EG-Richtlinie 2011/65/EU zur Reduktion der
zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektro- und Elektro-
nikgeräten. Ziel ist das Vermeiden, Verringern sowie umweltverträgliche Entsorgen der zu-
nehmenden Mengen an Elektronikschrott durch eine erweiterte Herstellerverantwortung.
Ihr Gerät enthält wertvolle Rohstoffe, die wieder verwertet werden können.
Bringen Sie das Gerät zur Entsorgung zu einer Sammelstelle Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Elektro- und Elektronikgeräte mit folgender Kennzeichnung versehen und dürfen nicht mehr über
Restmüll, sondern nur noch über die öffentlichen Entsorgungsträger und anschließende Rückgabe
an die Hersteller und Importeure entsorgt werden.
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