Transport
Die enthaltenen Li-Ionen-Akkus unterliegen den Anforderungen
des Gefahrgutrechts. Die Akkus können durch den Benutzer
ohne weitere Auflagen auf der Straße transportiert werden.
Beim Versand durch Dritte (z.B.: Lufttransport oder Spedition)
sind besondere Anforderungen an Verpackung und Kenn-
zeichnung zu beachten. Hier muss bei der Vorbereitung des
Versandstückes ein Gefahrgut-Experte hinzugezogen werden.
Versenden Sie Akkus nur, wenn das Gehäuse unbeschädigt
ist. Kleben Sie offene Kontakte ab und verpacken Sie den Ak-
ku so, dass er sich nicht in der Verpackung bewegt. Bitte be-
achten Sie auch eventuelle weiterführende nationale Vorschrif-
ten.
Entsorgung
Elektrowerkzeuge, Akkus, Zubehör und Verpa-
ckungen sollen einer umweltgerechten Wieder-
verwertung zugeführt werden.
Werfen Sie Elektrowerkzeuge und Akkus/Batteri-
en nicht in den Hausmüll!
Nur für EU-Länder:
Gemäß der europäischen Richtlinie 2012/19/EU müssen
nicht mehr gebrauchsfähige Elektrowerkzeuge und gemäß der
europäischen Richtlinie 2006/66/EG müssen defekte oder
verbrauchte Akkus/Batterien getrennt gesammelt und einer
umweltgerechten Wiederverwendung zugeführt werden.
Akkus/Batterien:
Li-Ion:
Bitte beachten Sie die Hinweise im Abschnitt Transport (siehe
„Transport", Seite 11).
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