Für den deutschen Markt gilt
Beim Kauf eines Neugerätes haben Sie das Recht,
ein entsprechendes Altgerät an Ihren Händler zurück-
zugeben. Händler von Elektro- und Elektronikgeräten
sowie Lebensmittelhändler, die regelmäßig Elektro-
und Elek tronikgeräte verkaufen, sind verpflichtet, bis
zu drei Altgeräte unentgeltlich zurück zunehmen,
auch ohne dass ein Neugerät gekauft wird, wenn
die Altgeräte in keiner Abmessung größer als 25 cm
sind. LIDL bietet Ihnen Rücknahmemöglichkeiten
direkt in den Filialen und Märkten an.
Sofern Ihr Altgerät personenbezogene Daten enthält,
sind Sie selbst für deren Löschung verantwortlich, be-
vor Sie es zurückgeben.
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Weitere Möglichkeiten zur Entsorgung des
ausgedienten Produkts erfahren Sie bei
Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
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