geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zu gewährleisten.
Die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe eines Altgerates besteht bei rücknahmepflichtigen Vertreibern unter anderem dann,
wenn ein neues gleichartiges GerÃt, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfullt, an einen Endnutzer abgegeben wird. Wenn
ein neues Gerat an einen privaten Haushalt ausgeliefert wird, kann das gleichartige AltgerÃt auch dort zur unentgeltlichen Abholung
übergeben werden; dies gilt bei einem Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln für Gerate der Kategorien 1, 2 oder
4 gemäB § 2 Abs. 1 ElektroG, nämlich ,Wärmeübertrager", ,Bildschirmgeräte" oder ,Großgeräte" (letztere mit mindestens einer
äuBeren Abmessung über 50Zentimeter).Zu einer entsprechenden Rückgabe-Absicht werden Endnutzer beim Abschluss eines
Kaufvertrages befragt. AuBerdem besteht die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe bei Sammelstellen der Vertreiber unabhängig
vom Kauf eines neuen GerÃtes für solche AltgerÃte, die in keiner äuBeren Abmessung gröBer als 25 Zentimeter sind, und zwar
beschränkt auf drei Altgeräte pro Gerateart.
4. Datenschutz-Hinweis
AltgerÃte enthalten häufig sensiblepersonenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Gerate der Informations-und
Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der
Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.
5. Bedeutung des Symbols ,,durchgestrichene Mülltonne"
Das auf Elektro- und ElektronikgerÃten regelmäBig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin,
dass das jeweilige GerÃt am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.
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