INFORMATIONEN __________________________
Rücknahmepflichten
der Vertreiber
Wer auf mindestens 400
m² Verkaufsfläche Elektro-
und
Elektronikgeräte
treibt oder diese gewerb-
lich an Endnutzer abgibt,
ist verpflichtet, bei Abgabe
eines neuen Gerätes, ein
Altgerät
des
der gleichen Geräteart, das
im Wesentlichen die glei-
chen Funktionen wie das
neue Gerät erfüllt, am Ort
der Abgabe oder in unmit-
telbarer
Nähe,
lich zurückzunehmen. Das
gilt auch für Vertreiber von
Lebensmitteln
Gesamtverkaufsfläche
mindestens 800 m², die
mehrmals im Kalenderjahr
oder dauerhaft Elektro- und
Elektronikgeräte
und auf dem Markt bereitstel-
len. Solche Vertreiber müs-
sen zudem auf Verlangen
des Endnutzers Altgeräte,
ver-
Endnutzers
unentgelt-
mit
einer
von
anbieten
die
in
keiner
Abmessung größer als 25 cm
sind, (kleine Elektrogeräte)
im
Einzelhandelsgeschäft
oder in unmittelbarer Nähe
hierzu unentgeltlich zurück-
zunehmen; die Rücknahme
darf in diesem Fall nicht an
den Kauf eines Elektro- oder
Elektronikgerätes verknüpft,
kann aber auf drei Altgeräte
pro
Geräteart
werden.
Ort der Abgabe ist auch
der private Haushalt, wenn
das
neue
Elektronikgerät dorthin ge-
liefert wird; in diesem Fall ist
die Abholung des Altgerätes
für den Endnutzer kostenlos.
Die vorstehenden Pflichten
gelten auch für den Vertrieb
unter
Verwendung
Fernkommunikationsmitteln,
wenn die Vertreiber Lager-
und
Versandflächen
Elektro- und Elektronikgeräte
bzw.
Gesamtlager
äußeren
beschränkt
Elektro-
oder
von
und
DEUTSCH
für
17