an einen privaten Haushalt ausgeliefert wird, kann das
gleichartige Altgerät auch dort zur unentgeltlichen Abholung
übergeben werden; dies gilt bei einem Vertrieb unter
Verwendung von Fernkommunikationsmitteln für Geräte der
Kategorien 1, 2 oder 4 gemäß § 2 Abs. 1 ElektroG, nämlich
„Wärmeüberträger", „Bildschirmgeräte" oder „Großgeräte"
(letztere mit mindestens einer äußeren Abmessung über 50
Zentimeter). Zu einer entsprechenden Rückgabe-Absicht
werden Endnutzer beim Abschluss eines Kaufvertrages
befragt. Außerdem besteht die Möglichkeit der unentgeltlichen
Rückgabe bei Sammelstellen der Vertreiber unabhängig vom
Kauf eines neuen Gerätes für solche Altgeräte, die in keiner
äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, und zwar
beschränkt auf drei Altgeräte pro Geräteart.
4. Datenschutz-Hinweis
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten.
Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und
Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones.
Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die
Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten
jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.
5. Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne"
Das auf Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig
abgebildete Symbol einer durchgestrichenen
Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige
Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom
unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.
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