DEUTSCH
3. Von der Garantie ausgenommen sind Schäden, die aufgrund fehlerhafter Montage oder
Instandhaltung und Pflege entstanden sind. Dazu zählen unter anderem:
• Unebenes Fundament;
• Unzureichende Lackierung mit feuchtigkeitsregulierender Farbe, Holzlasur oder
Holzschutzmittel;
• Fehlende oder unzureichende Bedachung - Bitumen-Dachpappe dient nur der
Ersteindeckung und ist zwingend mit einer dauerhaften Bedachung zu überdecken;
• Fehlerhafte Anbringung von Schindeln oder Bitumen-Dachpappe;
• Befestigung oder Verklebung der Profile, der Eckpfeiler und/oder der Fenster und Türen mit
Hilfe von Nägeln, Schrauben, Kitt, Farbe oder vergleichbaren Materialien. Als Naturmaterial bleibt
Holz in Bewegung und benötigt Spiel. Durch unsachgemäße Befestigungen oder Verklebungen
können Schlitze zwischen den Bohlen oder Profilen entstehen.
• Wind bzw. Sturm mit einer Windstärke von 7 oder mehr auf der Beaufort-Skala;
• Unwetter (Gewitter, Hagel, Sturm etc.), Naturkatastrophen oder andere Vorfälle höherer Gewalt.
4. Der Garantiefall tritt nicht ein, wenn die entstandenen Schäden auf eine unsachgemäße
Benutzung des Gartenbüros, unzureichende Instandhaltungsmaßnahmen oder auf die
Nichtbeachtung der Montageanleitung zurückzuführen sind. Die Garantie läuft aus, wenn
Reparaturen oder sonstige Eingriffe durch Personen durchgeführt werden, die dazu vom
Verkäufer nicht autorisiert wurden, oder wenn Ersatzteile, Erweiterungen oder sonstiges Zubehör
anderer Herkunft verwendet wurde, das in der Folge die entstandenen Schäden
verursacht.
5. Im Garantiefall werden die beschädigten oder defekten Teile, nach Bewertung durch den
Verkäufer, repariert oder ausgetauscht. Dies geschieht gegen Vorlage des Kaufbelegs mit dem
Datum des Kaufes und / oder dem Datum der Lieferung.
6. Andere Reklamationen, insbesondere Entschädigungsforderungen für Schäden, die
außerhalb des Gartenbüros entstanden sind, sind von der Garantie ausgeschlossen, sofern die
Verantwortungen nicht gesetzlichen Bestimmungen des zwingenden Rechts folgt.
7. Der Garantiefall führt nicht zu einer Verlängerung des Garantiezeitraums oder zum Beginn eines
neuen Garantiezeitraumes. Die Garantie für reparierte oder ausgetauschte Teile läuft
mit der ursprünglichen Garantie des Gartenbüros aus.
8. Die Garantie beginnt mit dem Tag des Kaufes (siehe Datum Kaufbestätigung) und hat eine
Dauer von 2 Jahren für unbehandelte Gartenhäuser und 5 Jahre für vorbehandelte Gartenhäuser.
9. Reklamationen, die auf Produktionsfehler zurückzuführen sind, müssen dem Verkäufer
innerhalb von 2 Monaten nach dem Kauf schriftlich mitgeteilt werden. Nennen Sie bitte das
Modell des Gartenbüros, die Seriennummer der Stücke, die fehlerhaft sind und legen den
entsprechenden Kaufbeleg bei.
10. Die vorliegenden Garantiebedingungen gelten nur, wenn das Gartenbüro bei einem
offiziellen Händler erworben wurde.
55