erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer
Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen und
auf Verlangen des Endnutzers unabhängig vom
Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes
bis zu drei Altgeräte pro Geräteart, die in keiner äu-
ßeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, im
Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe
hierzu unentgeltlich zurückzunehmen.
Bei einem Vertrieb unter Verwendung von Fern-
kommunikationsmitteln gelten alle Lager- und Ver-
sandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte des
Vertreibers als Verkaufsfläche sowie alle Lager- und
Verkaufsflächen des Vertreibers als Gesamtver-
kaufsfläche. Zudem ist bei einem Vertrieb unter
Verwendung von Fernkommunikationsmitteln bei
Abgabe des neuen Elektro- bzw. Elektronikgerätes
durch Auslieferung bei einem privaten Haushalt die
unentgeltliche Abholung des Altgerätes bei diesem
Ort der Abgabe auf Geräte der Kategorien 1, 2 und 4
der Anlage 1 zu § 2 Abs. 1 ElektroG beschränkt (Wär-
meüberträger, Bildschirme, Monitore und Geräte,
die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als
100 Quadratzentimetern enthalten, Großgeräte).
Zur Abgabe von Altgeräten stehen in Ihrer Nähe
kostenfreie Erfassungsstellen sowie ggf. weitere
Annahmestellen für die Wiederverwendung der
Altgeräte zur Verfügung. Die Adressen können Sie
von Ihrer Kommunalverwaltung erhalten.
Verfügt das Altgerät über Datenspeicher, sollten
vor der Rückgabe alle Daten extern gesichert und
von dem Altgerät dauerhaft und unwiderruflich ge-
löscht werden. Endnutzer sind ausschließlich selbst
dafür verantwortlich, dass alle personenbezogenen
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