9. Entsorgungshinweise
Hinweis zum Umweltschutz:
Ab dem Zeitpunkt der Umsetzung der europäischen Richtlinien 2002/96/EG und 2006/66/
EG in nationales Recht gilt folgendes: Elektrische und elektronische Geräte sowie
Batterien dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. Der Verbraucher ist gesetzlich
verpflichtet, elektrische und elektronische Geräte sowie Batterien am Ende ihrer
Lebensdauer an den dafür eingerichteten, öffentlichen Sammelstellen oder an die
Verkaufsstelle zurückzugeben. Einzelheiten dazu regelt das jeweilige Landesrecht. Das Symbol auf
dem Produkt, der Gebrauchsanleitung oder der Verpackung weist auf diese Bestimmungen hin. Mit
der Wiederverwertung, der stofflichen Verwertung oder anderen Formen der Verwertung von
Altgeräten/Batterien leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer Umwelt.
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