– Industriestaubsauger und ortsverän-
derliche Entstauber gemäß TRGS 519
Anlage 7 dürfen für folgende Anwen-
dungen eingesetzt werden:
1. Tätigkeiten mit geringer Exposition
gemäß TRGS 519 Nummer 2.8 in ge-
schlossenen Räumen oder Arbeiten ge-
ringen Umfangs nach TRGS 519
Nummer 2.10.
2. Reinigungsarbeiten.
Für Asbestsauger gelten in der Bundes-
republik Deutschland die Regelungen
der TRGS 519.
– Nach dem Einsatz des Asbestsaugers
im abgeschotteten Bereich im Sinne
der TRGS 519 darf der Asbestsauger
nicht mehr im sogenannten Weißbe-
reich eingesetzt werden. Ausnahmen
sind nur zulässig, wenn der Asbestsau-
ger zuvor von einem Sachkundigen ge-
mäß TRGS 519 Nr. 2.7 vollständig (d.h.
nicht nur die Außenhülle, sondern auch
z.B. der Kühlraum, Einbauräume für
elektrische Betriebsmittel, die Betriebs-
mittel selbst etc.) dekontaminiert wor-
den ist. Dies ist vom Sachkundigen
schriftlich festzuhalten und abzuzeich-
nen.
– Dieses Gerät ist für den gewerblichen
Gebrauch geeignet, z.B. in Hotels,
Schulen, Krankenhäusern, Fabriken,
Läden, Büros und Vermietergeschäften.
Geräteelemente
1 Elektroden
2 Saugstutzen
3 Saugschlauch
4 Schlauchhaken
5 Verriegelung des Schubbügels (nur NT
50/1)
6 Fugendüse
7 Luftaustritt, Arbeitsluft
8 Saugkopf
9 Verriegelung des Saugkopfs
10 Griffmulde
11 Schmutzbehälter
12 Lenkrolle
13 Handgriff
14 Lufteintritt, Motor-Kühlluft
8
15 Verschlussstopfen
16 Bodendüse
17 Saugrohr
18 Anschlag für Werkzeugkoffer
19 Gummimuffe, schraubbar
20 Befestigungsöse
21 Filterabdeckung
22 Tragegriff
23 Saugkraftregler (stufenlos)
24 Werkzeugadapter
25 Schubbügel (nur NT 50/1)
26 Drehschalter für Saugschlauchquer-
schnitt
27 Skala des Saugschlauchquerschnitts
28 Drehschalter mit Saugleistungsregulie-
rung
29 Steckdose
30 Halter für Bodendüse
31 Ablassschlauch (nur NT 50/1)
32 Halter für Saugrohr
33 Kabelhaken (nur NT 50/1)
34 Verschlusszapfen der Filterabdeckung
35 Krümmer
36 Netzkabel
37 Halter für Krümmer (nur NT 30/1, NT
40/1)
38 Filterrahmen
39 Flachfaltenfilter (PTFE H)
40 Filterabreinigung
41 Typenschild
Sicherheitshinweise
GEFAHR
– Wenn die Abluft in den Raum zurückge-
führt wird, muss eine ausreichende
Luftwechselrate L im Raum vorhanden
sein. Um die geforderten Grenzwerte
einzuhalten, darf der zurückgeführte
Volumenstrom maximal 50% des
Frischluftvolumenstroms (Raumvolu-
men V
x Luftwechselrate L
R
Ohne besondere Lüftungsmaßnahme
gilt: L
=1h
W
– Gebrauch des Gerätes und der Subs-
tanzen, für die es benutzt werden soll,
einschließlich des sicheren Verfahrens
der Beseitigung des aufgenommenen
Materials nur durch geschultes Perso-
nal.
– 2
DE
) betragen.
W
.
–1