– Keine entzündlichen Gegenstände oder Materialien in der Nähe des Geräts
aufbewahren.
– Keine Bleche mit Flüssigkeiten oder Speisen, die sich beim Garen verflüssigen
können, in Einsatzebenen des Ofens schieben, die nicht die Sichtkontrolle des Inhalts
der Bleche erlauben, da andernfalls die Gefahr von Verbrühungen beim
Herausnehmen der Bleche besteht.
SICHERHEITSHINWEISE ZUR ELEKTRISCHEN AUSRÜSTUNG
– Die elektrische Ausrüstung wurde nach Maßgabe der geltenden einschlägigen
Bestimmungen
Betriebsbedingungen auf Grundlage der jeweiligen Umgebung in Betracht.
– Die Liste führt die Bedingungen auf, die für den ordnungsgemäßen Betrieb der
elektrischen Ausrüstung erfüllt sein müssen.
- Die Umgebungstemperatur muss zwischen 5°C und 40°C betragen.
- Die relative Feuchte muss zwischen 50% (bei 40°C) und 90% (bei 20°C) betragen.
- Die Installationsumgebung darf keine Quelle elektromagnetischer Störungen und
Strahlungen (Röntgenstrahlen, Laserstrahlen usw.) sein.
- Die Umgebung darf keine Bereiche mit Konzentrationen explosionsfähiger Gase
oder Stäube und/oder mit Brandgefahr aufweisen.
- Die zur Produktionstätigkeit und zur Wartung verwendeten Produkte und
Materialien dürfen keine kontaminierenden und korrosiven Stoffe (Säuren,
chemische Substanzen, Salze usw.) enthalten und dürfen nicht mit den
elektrischen Komponenten in Kontakt kommen und/oder in sie eindringen.
- Während des Transports und der Lagerung muss die Umgebungstemperatur
zwischen -25°C und 55°C betragen. Die elektrische Ausrüstung darf jedoch
Temperaturen bis 70°C ausgesetzt werden, sofern dies nicht über einen Zeitraum
von mehr als 24 Stunden geschieht.
Sollten eine oder mehrere der genannten, für den ordnungsgemäßen Betrieb der
elektrischen Ausrüstung unabdingbaren Bedingungen nicht erfüllt werden können,
müssen schon bei der Vertragsverhandlung die zur Schaffung der geeigneten
Voraussetzungen erforderlichen zusätzlichen Maßnahmen vereinbart werden (z.B.
Verwendung spezieller elektrischer Komponenten, Installation von Klimageräten usw.).
IT
GB
SICHERHEITSHINWEISE ZUR UMWELTBELASTUNG
– Alle Betriebe müssen den Einfluss, den ihre Tätigkeiten (Produkte, Dienstleistungen
DE
usw.) auf die Umwelt haben, durch geeignete Verfahren bestimmen und steuern.
– Die Verfahren zur Bestimmung der signifikanten Auswirkungen auf die Umwelt
FR
müssen die nachstehenden Faktoren berücksichtigen:
ES
- Emissionen in die Atmosphäre
- Abwässer
- Abfallwirtschaft
- Bodenverunreinigung
- Nutzung der Rohstoffe und natürlichen Ressourcen
- Ortsgebundene Probleme in Hinblick auf die Umweltbelastung
Zu diesem Zweck gibt der Hersteller einige Hinweise, die von jedem, der zur
Interaktion mit dem Gerät während seines vorgesehenen Lebenszyklus berechtigt ist,
beachtet werden müssen, um die Umweltbelastung auf ein Minimum zu reduzieren.
– Alle Verpackungsteile müssen nach den gesetzlichen Bestimmungen im
Betreiberland entsorgt werden.
Deutsch
projektiert
und
konstruiert.
Die
Bestimmungen
ziehen
- 6 -
die
Bedien- und installationshandbuch