1. Verwendungszweck
Der Mygo Stehständer ist zum Stehen
in Bauch- und Rückenlage sowie zum
aufrechten Stehen geeignet. Der Mygo
Stehständer ist in 2 Größen für Kinder im
Alter von 4-10 und 8-14 Jahren erhältlich.
Das Höchstgewicht beträgt 50 kg bzw. 60
kg.
2. Konformitätserklärung
James Leckey Design Ltd. erklärt als
Hersteller in alleiniger Verantwortung, dass
der Mygo Stehständer von Leckey den
Anforderungen der Richtlinien 93/42/EWG,
den medizinproduktrechtlichen Vorschriften
2002 und EN 12182 "Technische Hilfen für
Personen mit Behinderungen – Allgemeine
Anforderungen und Prüfverfahren" entspricht.
3. Garantiebedingungen
Der Hersteller haftet nur, wenn das Produkt
unter den vorgegebenen Bedingungen und
zu den vorgegebenen Zwecken eingesetzt
wird, wobei allen Empfehlungen des
Herstellers Folge zu leisten ist (siehe auch
allgemeine Geschäfts-, Lieferungs- und
Zahlungsbedingungen). Alle von Leckey
hergestellten Produkte und Bauteile
unterliegen einer Garantie von drei Jahren.
4. Produkthistorie
Ihr Leckey-Produkt ist ein als Klasse 1
eingestuftes Medizinprodukt, und sollte
als solches einzig von einer technisch
kompetenten Fachkraft verschrieben,
aufgebaut oder wiedereingesetzt werden, die
für den Gebrauch dieses Produkts geschult
wurde. Leckey empfiehlt alle Einzelheiten des
Aufbaus, Prüfungen für den Wiedereinsatz
und jährlichen Produktinspektionen schriftlich
festzuhalten.
5. Aufzeichnung der Produktschulung
(Eltern, Lehrer und Betreuer) Ihr Leckey
Produkt ist ein verordnetes Medizinprodukt
der Klasse 1 und als solches empfiehlt
Leckey, dass die Eltern, Lehrer und Betreuer,
die dieses Gerät verwenden, über die
folgenden Abschnitte dieser Anleitung
unterrichtet werden müssen:
Abschnitt 6
Sicherheitsinformationen
Abschnitt 9
Klinischer Aufbau zur Haltungskontrolle
Abschnitt 10
Regelmäßige Einstellung für den täglichen
Gebrauch
Abschnitt 11
Informationen zu Reinigung und Pflege
Abschnitt 12
Tägliche Produktinspektion
Leckey empfiehlt, dass eine schriftliche
Aufzeichnung von allen Personen gemacht
wird, die in den Ordnungsgemäßen Gebrauch
des Produktes eingewiesen wurden.