Garantie - Corradi Aura Manual Del Usuario

Sistema corredero horizontal
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Aura

GARANTIE

Art. 1 - Nutzung
Aura ist ein maßgefertigtes horizontales Gleitsystem für den
Sonnenschutz, das an den Konstruktionen von Corradi und an
vorhandenen Konstruktionen und Komponenten, die in ihrer
Gesamtheit von der Corradi Srl mit Sitz in Castel Maggiore (BO), Italien,
entwickelt und patentiert und unter Einhaltung der anwendbaren
technischen Bezugsnormen herstellt wurden, installiert werden kann.
Die nachstehend genannten Garantien gelten sofern die Montage und
die Nutzung des Produkts den in den folgenden Artikeln und Tabellen
angegebenen Eigenschaften konform erfolgen und der Gebrauch
des Produkts in einer den im vorliegenden „Benutzerhandbuch"
enthaltenden Angaben konformen Weise erfolgt. Für die Herstellung
der Komponenten von Aura wurden erstklassige Materialien
verwendet, die sich für den Einsatz im Freien eignen.
Aura wurde für den Auftraggeber auf Maß entwickelt und gefertigt,
dient dem Schutz vor Sonne und bietet einen Windwiderstand (in der
beiliegenden Leistungserklärung angegeben) laut Norm DIN EN 13659.
Die Verwendung des Produkts ist demnach nur innerhalb der
Grenzwerte gemäß diesen Widerstandsklassen zulässig.
Für Produkte, die nicht dem Standard entsprechen, und/oder in anderen
besonderen Fällen sind die einzigen geltenden Windwiderstandswerte
diejenigen, die im Angebot angegeben werden, das Corradi dem
autorisierten Wiederverkäufer zugesandt hat.
Art. 2 - Versionen
Aura kann an Corradi-Konstruktionen und an bestehenden
Konstruktionen verankert werden.
In allen Fällen ist stets eine angemessene Befestigung erforderlich.
Art. 3 - Montage
Aura muss stets in angemessener Weise (am Boden oder an der
Wand) befestigt werden. Darüber hinaus müssen alle Bedingungen
eingehalten werden, die im entsprechenden Montagehandbuch
angegeben werden.
Die Montage muss vom technischen Fachpersonal vorgenommen
werden, das eine angemessene Schulung von der Corradi Srl
erhalten hat und das von der Corradi Srl dazu befugt worden ist.
Corradi Srl ist von jeglicher Haftung im Zusammenhang mit der
Aufstellung, der Montage und der Installation der von ihr gelieferten
Produkte befreit.
Art. 4 - Gültigkeit der Garantie
Die
Garantie
ist
gültig,
sofern
die
Rev. 0_11.05.2018
Nutzungsbedingungen, die in den Absätzen 1, 2 und 3 angegeben
sind, eingehalten werden.
Die Garantie gewährleistet die kostenlose Reparatur oder
den vollständigen Ersatz (Arbeitszeit ausgeschlossen) aller
Komponenten, die sich als nichtkonform oder aber als defekt
erweisen, einschließlich die Übernahme der Transportkosten.
Ein Schadensersatz, der aus einer mangelnden Nutznießung von
Aura aufgrund der eventuell vor und während der Reparatur nicht
möglichen Verwendung resultieren sollte, ist ausgeschlossen.
Es kann kein Schadensersatz für „entstehenden Schaden oder
entgangenen Gewinn" geltend gemacht werden.
Die vorstehend genannten Garantien kommen ausschließlich
in dem Staat zum Tragen, in dem der Wiederverkäufer oder
Vertragshändler seinen Betriebssitz hat.
Art. 5 - Laufzeit der Garantie
Die Garantie beginnt mit dem Datum, zu dem die Arbeiten für die
Installation des Produkts beendet wurden.
Art. 6 - Garantieausschlüsse
Die Garantie wird in den nachstehend als Beispiele, jedoch nicht
erschöpfend, aufgelisteten Fällen nicht gewährt:
a) Für durch Stöße oder außerordentlichen Naturereignisse (Blitze,
Überschwemmungen, Erdbeben, Hagel etc...) entstandene
Schäden
b) Für Schäden, die aufgrund von Eingriffen durch Personen oder
Techniker entstehen, die nicht von der Corradi Srl dazu befugt
worden sind
c) Bei einer Stromspannung mit Schwankungen über oder unter 5
% des Nennwerts (Norm CEI 2-3 Juli 1988)
Art. 7 - Garantiedauer
Die Garantie auf ästhetische Defekte hat eine Gültigkeit von 1 Monat
beginnend mit dem Datum, zu dem die Arbeiten für die Installation des
Produkts beendet wurden.
Die Haftung für versteckte Defekte beschränkt sich auf jeden Fall auf
den nachstehend angegebenen Zeiten, beginnend ab dem Datum der
Beendigung der Arbeiten:
Aluminium: 120 Monate
n
Kunststoffteile und mechanische Komponenten: 60 Monate
n
Holz und Befestigungsschrauben: 24 Monate.
n
Die Garantie verfällt, wenn an der Ware irgendwelche Eingriffe seitens
des Kunden oder von Dritten, bei denen es sich nicht um einen
Installations-
und
CORRADI SRL - BENUTZERHANDBUCH
Autorisierten Wiederverkäufer handelt, erfolgen.
Art. 8 - Reklamationen
Unverletzt
der
Rechte,
die
das
Verbraucherschutzgesetz
dem Verbraucher in Bezug auf die gesetzliche Garantie für
Konformitätsabweichungen seitens des Wiederverkäufers, im Fall eines
nicht an den Endverbraucher erfolgten Verkaufs anerkennt, muss der
Käufer die erworbenen Produkte sofort nach Lieferung überprüfen.
Dabei muss jeder eventuelle und angenommene Warenschaden,
Funktionsdefekt oder angebliche Mangel der Qualität oder der
Beschaffenheit der Sache der Corradi Srl über den Wiederverkäufer
mitgeteilt werden. Dies muss innerhalb von 8 Tagen nach der Lieferung
der Ware an den Käufer der erfolgen.
Die Beanstandungen sind ausschließlich in schriftlicher Form und
per Einschreiben mit Rückschein oder über das Online-Verfahren
auf der Website www.corradi.eu unter dem Reservierten Bereich für
Wiederverkäufer mit fotografischen Beweisen des Produktfehlers zu
senden. Wird dies nicht so gehandhabt, sind diese Beanstandungen
nichtig.
Die Reklamations- und Garantiebedingungen sind die nachstehend
angegebenen
Für Mängel, aufgrund derer das Produkt als nicht in der
n
versprochenen Qualität, als für den Gebrauch ungeeignet oder
als in seinem Wert gemindert resultiert, muss bei der Corradi Srl
innerhalb von acht Tagen ab der Lieferung oder dem Entdecken
der verborgenen Mängel, da sonst als nichtig erklärt, eine
entsprechende Reklamation eingehen. Die entsprechende Garantie
wird für ein Jahr ab dem Lieferdatum geleistet.
Für Mängel, die die gute Funktionsweise des Produkts beeinflussen,
n
muss bei der Corradi Srl, bei sonstigem Verfall, innerhalb von
30 Tagen ab der Lieferung des Produkts die entsprechende
Reklamation eingehen und die entsprechende Garantie wird für
sechs Monate ab der Entdeckung geleistet.
Ausdrücklich ausgeschlossen ist das Rücktrittsrecht des Endverkäufers
gegenüber der Firma Corradi srl, wie laut Art. 131 des ITA.
GESETZESVERTRETENDEN DEKRETS 206/2005.
Art. 9 - Gebietserweiterung der Garantie
Die vorstehenden Garantien werden nur in dem Staat geleistet, in
denen der Kunde seinen Firmensitz hat, mit Ausschluss jedes anderen
Staats, in dem der Kunde direkt oder indirekt das von Corradi Srl
gelieferte Produkt verkaufen, installieren oder ausleihen wird.
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