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Gebrauchs
Instructions
Allgemeine Garantiebestimmungen
· Wir beben unentgeltlich nach Massgabe folgender Bedingungen Mängel am Gerät, die
nachweislich auf einem Material-oder Herstellungsfehler beruhen, sofern diese Mängel
uns unverzüglich nach Feststellung und innerhalb 24 Monate (bei gewerblicher Nutzung
oder gleichzusetzender Beanspruchung innerhalb von 12 Monaten) nach Lieferung an den
Erstendabnehmer gemeldet wurden. Bei Mängel, die sich innerhalb von 6 Monaten ab
Lieferung zeigen, wird ein Material-bzw. Herstellfehler vermutet.
· Teile, die einer betriebsbedingten Abnutzung unterliegen, sind ebenso von der Garantie
ausgeschlossen wie leicht zerbrechliche Teile. Geringfügige Sollabweichungen in der
Beschaffenheit des Gerätes, die für die Wert-und Gebrauchstauglichkeit unerheblich
sind oder Schäden aus chemischen, elektrochemischen Einwirkungen von Waser,
anormale Umwelt- und sachfremde Betriebsbedingungen oder sonstige Einwirkungen/
Berührungen von ungeeigneten Stoffen lösen Keine Garantiepflicht aus. Nicht unter die
Garantiepflicht fallen Schäden und Mängel, die durch eine nicht fachgerechte Installation
und Montage, Fehlgebrauch, mangelnde Pflege oder Nichtbachtung von Bedienungs- und
Montagehinweisen zurückzuführen sind. Das Fehlen, die Veränderung oder Beschädigung
des Typenschildes, Reparaturversuche oder Eingriffe seitens eines nicht autorisierten
Kundendienstes oder nicht autorisierten Personen, sowie der Einbau von nicht Originalen
Ersatz-, Zubehör- und Ergänzungsteilen, durch die ein Defekt verursacht wurde, führen
ebenfalls zu einem Verlust der Garantie.
· Mangelhafte Teile warden nach unserer Wahl unentgeltlich ersetzt oder Instand gesetzt.
Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Eigentum über. Instandsetzungen vor Ort
können nur für stationär betriebene Geräte warden, Geräte, die zumutbar transportiert
warden Können und für die Garantieleistungen unter Bezugnahme dieser Garantie
beansprucht wird, sind der nächstgelegenen Kundendienststelle zu übergeben oder
einzusenden. Der Kaufbeleg mit Kauf- oder Lieferdatum ist für die Inanspruchnahme
dieser Garantie vorzulegen.
· Sofern die Nachbesserung von uns abgelehnt wird oder fehlschlägt, wird innerhalb der
oben genannten Garantiezeit auf Wunsch des Endabnehmers Kostenfrei gleichwertiger
Ersatz geliefert. Im Falle einer Ersatzlieferung behalten wir uns die Geltendmachung einer
angemessenen Nutzungsrechnung für die bisherige Nutzungszeit vor. Die garantiezeit
für das Ersatzgerät ist gleich der Restzeit für das zu ersetzende Gerät oder längstens 6
Monate.
· Garantieleistungen setzen keine neue Garantiefrist in Lauf, noch bewirken sie
eine Verlängerung der Garantie. Die Garantiefrist für das Komplette Gerät.
· Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz ausserhalb des Gerätes
entstandener Schäden sind ausgeschlossen, sofern eine Haftung nicht zwingend
gesetzlich angeordnet ist.
Die Gewährleistungspflicht des Verkäufers aus dem Kaufvertrag mit dem
Endabnehmer bleibt von diesen Garantiebedingungen unberührt.
INAC Electrónica para radiocomunicaciones
P.O. 3101
50080 Zaragoza
España
Pág.: 33
Tel. +34 976 322 822
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