VIII - Garantie
Die Garantiefrist der SPARKY-Elektrowerkzeuge wird
im Garantieschein bestimmt.
Schäden, die auf natürliche Abnutzung, Überlastung
oder unsachgemässe Handhabung zurückzuführen
sind, bleiben von der Garantie ausgeschlossen.
Schäden, die durch Material- und/oder Herstellerfehler
entstanden sind, werden unentgeltlich durch Ersatzliefe-
rung oder Reparatur beseitigt.
Beanstandungen
bezüglich
SPARKY-Elektrowerkzeugs können nur anerkannt
werden, wenn das Gerät unzerlegt (im ursprünglichen
Zustand) dem Lieferanten oder der befugten Kunden-
dienstwerkstatt vorgelegt wird.
Originalbetriebsanleitung
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Bemerkungen
Lesen Sie aufmerksam die ganze Betriebsanleitung
durch, bevor Sie mit der Arbeit beginnen.
Der Hersteller behält sich das Recht vor, Verbesserun-
gen und Änderungen in seinen Erzeugnissen und in den
Spezifikationen ohne Voranmeldung vorzunehmen.
Die Spezifikationen können für die verschiedenen Län-
der unterschiedlich sein.
eines
beschädigten
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DE
23.7.2012 . 15:07:36 .