Wenn der Projektor von der Decke oder hochliegenden Trägern etc. abgehängt werden soll, muss immer mit
Traversensystemen gearbeitet werden. Der Projektor darf niemals frei schwingend im Raum befestigt
werden.
Achtung: Projektoren können beim Herabstürzen erhebliche Verletzungen verursachen! Wenn Sie Zweifel
an der Sicherheit einer möglichen Installationsform haben, installieren Sie den Projektor NICHT!
Vergewissern Sie sich vor der Montage, dass die Montagefläche mindestens die 10-fache Punktbelastung
des Eigengewichtes des Projektors aushalten kann.
Achten Sie bei der Installation des Gerätes bitte darauf, dass sich im Abstand
von mind. 0,5 m keine leicht entflammbaren Materialien (Deko, etc.) befinden.
Befestigen Sie den Projektor mit dem Hängebügel über einen geeigneten Haken an Ihrem Traversensystem.
Die Bohrung hat einen Durchmesser von 10 mm.
Sichern Sie den Projektor bei Überkopfmontage immer mit einem Sicherheitsfangseil, das mindestens für
das 12-fache Gewicht des Gerätes ausgelegt ist. Es dürfen nur Fangseile mit Schraubkarabinern vewendet
werden. Hängen Sie das Sicherheitsfangseil in der dafür vorgesehenen Fangsicherung an der Geräterück-
seite ein und führen Sie es über die Traverse bzw. einen sicheren Befestigungspunkt. Hängen Sie das Ende
in dem Karabiner ein und ziehen Sie die Sicherungsmutter gut fest.
Stellen Sie den Neigungswinkel über den Hängebügel ein und ziehen Sie die Feststellschrauben gut fest.
Vor der ersten Inbetriebnahme muss die Einrichtung durch einen Sachverständigen geprüft werden!
Anschluss ans Netz
Lassen Sie den elektrischen Anschluss nur vom autorisierten Fachhandel ausführen!
Um das Gerät ans Netz anzuschließen, müssen Sie es zuvor an einen passenden Transformator mit 12
V/mindestens 60 VA Ausgang (pro PAR-16 Spot) anbringen.
Schließen Sie das Gerät über den Transformator ans Netz an.
REINIGUNG UND WARTUNG
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
mindestens alle vier Jahre durch einen Sachverständigen im Umfang der Abnahmeprüfung geprüft werden.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden.
Dabei muss unter anderem auf folgende Punkte besonders geachtet werden:
1) Alle Schrauben, mit denen das Gerät oder Geräteteile montiert sind, müssen fest sitzen und dürfen nicht
korrodiert sein.
2) An Gehäuse, Befestigungen und Montageort (Decke, Abhängung, Traverse) dürfen keine Verformungen
sichtbar sein.
3) Die elektrischen Anschlussleitungen dürfen keinerlei Beschädigungen, Materialalterung (z.B. poröse
Leitungen) oder Ablagerungen aufweisen. Weitere, auf den jeweiligen Einsatzort und die Nutzung
BRANDGEFAHR!
LEBENSGEFAHR!
LEBENSGEFAHR!
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